Messmittelverordnung - Erhebliche Vorbehalte
11.12.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat hat in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung (metas) zum Entwurf einer Messmittelverordnung erhebliche Vorbehalte angebracht. Er hält den Zeitpunkt der geplanten Änderungen für verfrüht. Ferner verlangt er, dass sämtliche Kosten nach dem Verursacherprinzip bezahlt werden und die geplante Marktaufsicht neu ausgestaltet wird.
Der Entwurf der Messmittelverordnung bildet Ausfluss der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäsichen Gemeinschaft (EG), mit welchen u.a. die gegenseitige Anerkennung von Prüfergebnissen verwirklicht werden sollen. In seiner Stellungnahme an das metas hält der Regierungsrat dafür, die Veränderungen erst dann vorzunehmen, wenn die EG ihre entsprechenden Regeln beschlossen hat. Dies lasse sich rechtfertigen, weil der Entwurf diesen Regeln Rechnung tragen solle. Zudem funktioniere die heutige Ordnung gut.
Er verlangt, die Verordnung so auszugestalten, dass sämtliche Kosten verursachergerecht bezahlt werden. Es lägen keine überzeugenden Gründe vor, weshalb die öffentliche Hand in diesem Bereich Kosten tragen solle.
Das geplante Institut der Marktaufsicht lasse zu viele Fragen offen. Diese Aufsicht sei deshalb anders auszugestalten. Statt als Kontrolle solle sie als 2. Stufe der Ersteichung am Ort vorgenommen werden, wo das Messmittel betrieben werde. Auf jeden Fall sei aber an der Meldepflicht festzuhalten, wonach zu melden ist, wenn ein Messmittel in Betrieb genommen wird.
Schliesslich verlangt er, bei den eichpflichtigen Messmitteln auch in Zukunft allein die Nacheichung als zulässiges Verfahren zur Erhaltung der Messbeständigkeit vorzuschreiben.