Revision des Waffengesetzes – Grundsätzliches Ja
11.12.2002 - Solothurn – Der Regierunsrat stimmt in seiner Vernehmlassungs-antwort an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement der geplanten Revision des Waffengesetztes grundsätzlich zu. Der bundesrätliche Entwurf zur Revision des Waffengesetzes sieht u. a. vor, neu auch den Waffenhandel unter Privaten einer Bewilligungspflicht zu unterstellen. Damit soll insbesondere der Waffenhandel künftig besser kontrolliert werden.
Der Entwurf sieht die Abschaffung der geltenden Unterscheidung zwischen dem Erwerb einer Waffe von einer Privatperson und dem Erwerb von einem Waffenhändler vor: Künftig besteht für beide Arten eine Waffenerwerbs-scheinspflicht. Damit soll der Waffenhandel ganz allgemein besser kontrolliert werden können. Ausserdem dürfte auch die Ermittlung des Eigentümers einer Tatwaffe im Zusammenhang mit einer Straftat leichter fallen.
Neu sollen auch Soft Air Guns und Imitationswaffen, die nach geltendem Gesetz frei erhältlich sind, dem Waffengesetz unterstellt werden und einer Verkaufsbeschränkung sowie einem Trageverbot unterliegen.
Auch der Waffenbesitz wird neu geregelt: Für Seriefeuerwaffen und besonders gefährliche Schusswaffen soll ein Besitzesverbot gelten.
Der anonymisierte Verkauf von Waffen, etwa über das Internet oder durch Inserate, soll verboten werden.