Schlüsselzahl für Verteilung Asylsuchender bleibt unverändert
18.12.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat hat beschlossen, die Schlüsselzahl für die Umverteilung asylsuchender Personen auf die Gemeinden für das Jahr 2003 unverändert zu belassen. Demnach hat wiederum jede Gemeinde eine asylsuchende Person pro 300 Einwohner, mindestens jedoch zwei Asylsuchende aufzunehmen.
Bis Ende dieses Jahres werden rund 25'000 Personen in der Schweiz um Asyl nachgesucht haben. Die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden ist Sache der Kantone, denen der Bund die Asylsuchenden nach einem Verteilschlüssel zuweist. Dieser Verteilschlüssel stützt sich auf die Einwohnerzahl der Kantone und beträgt für den Kanton Solothurn 3,5 Prozent. Daraus resultiert an den Kanton Solothurn eine Zuweisung von rund 900 Personen.
Für das kommende Jahr ist die Entwicklung bezüglich der Zahl der Asylgesuche nicht voraussehbar. Eine erhoffte Entlastung dürfte kaum kurzfristig wirksam werden. Im wesentlichen wird davon ausgegangen, dass wiederum rund 25'000 Asylgesuche in der Schweiz gestellt werden, womit sich eine gleichbleibende Schlüsselzahl ergeben wird. Dies bedeutet, dass jede Gemeinde auf 300 Einwohner eine asylsuchende Person, mindestens jedoch zwei Personen, aufzunehmen hat. Den Standortgemeinden von Durchgangszentren (Balm b. Günsberg, Oberbuchsiten, Olten, Solothurn und Zuchwil = 309 Plätze) werden wie bisher 75 Prozent der Zentrenplätze an das Aufnahme-Soll angerechnet. Bei Änderung der Verhältnisse muss sich der Regierungsrat vorbehalten, die Schlüsselzahl auch zwischenzeitlich anzupassen. Er dankt den Gemeinden für die vorbildliche Aufnahme asylsuchender Personen und er hofft auch im kommenden Jahr auf das hohe Engagement der vielen Betreuerinnen und Betreuer.
Zu Beginn ihres Aufenthaltes werden die asylsuchenden Personen für vier bis sechs Monate in kantonalen Durchgangszentren untergebracht und betreut. Anschliessend erfolgt deren Umverteilung auf die Gemeinden. Diese sind verpflichtet, asylsuchende Personen aufzunehmen. Wie zwischen Bund und Kanton wird auch für die Gemeinden eine Schlüsselzahl festgelegt und periodisch überprüft. Neben der zu erwartenden Anzahl Asylsuchender ist die Einwohnerzahl der Gemeinde für die Berechnung der Anzahl aufzunehmender Personen massgebend.