Staatsanteil an Lehrerbesoldungen – Bericht widerlegt Vorwürfe
18.12.2002 - Solothurn – Der Regierungsrat hat vom Bericht einer Arbeitsgruppe des Departementes für Bildung und Kultur und des Finanzdepartements Kenntnis genommen, der die Frage der Gesetzeskonformität der Berechnung der Staatsanteile an die Lehrerbesoldungen der Volksschule (Konstante 14) zum Inhalt hat. Fazit des nun vorliegenden Berichts: Die heutige Berechnungsweise ist rechtmässig und entspricht einer über dreissigjährigen vom Kantonsrat wiederholt bestätigten Praxis, deren Wurzeln auf einen Kantonsratsbeschluss aus dem Jahre 1969 zurückführen.
Anfang Oktober war in der Oeffentlichkeit der Vorwurf laut geworden, die heute praktizierte Berechnungsweise der Staatsanteile an die Lehrerbesoldungen der Volksschule weiche ab von den massgeblichen gesetzlichen Grundlagen. An seiner Sitzung vom 22. Oktober 2002 hatte sich der Regierungsrat vom Departement für Bildung und Kultur (DBK) über die damals vorliegenden Erkenntnisse zu dieser Thematik orientieren lassen. In der Folge beauftragte er das DBK, diese Erkenntnisse in Zusammenarbeit mit dem Finanzdepartement zu vertiefen und dem Regierungsrat wieder Bericht zu erstatten. Er legte dabei Wert darauf, dass die Sorgfalt bei den Abklärungen höher zu gewichten sei als eine schnelle Antwort.
Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Departements für Bildung und Kultur und des Finanzdepartements untersuchte daraufhin unter Beizug externer Fachpersonen die Entwicklung und die Zusammenhänge rund um diesen grössten indirekten Finanzausgleichsstrom näher und hielt diese Ergebnisse in einem Bericht an den Regierungsrat fest. Kernaussage des Berichts ist die Feststellung, dass die heutige Berechnungsweise rechtmässig ist und einer über dreissigjährigen vom Kantonsrat wiederholt bestätigten Praxis entspricht, deren Wurzeln auf einen Kantonsratsbeschluss aus dem Jahre 1969 zurückführen. Sowohl im Zusammenhang mit diesem Kantonsratsbeschluss von 1969 wie auch dem heute geltenden Kantonsratsbeschluss "Verteilschlüssel für die Klassifikation der Einwohnergemeinden zur Berechnung des staatlichen Anteils an den Lehrerbesoldungskosten" vom 21. September 1988 wurde klar der politische Wille zur Verwendung einer ausgleichsverstärkenden Konstante, wie sie heute in Form der Konstante 14 immer noch Verwendung findet, manifestiert. Anlass für die entstandene Verunsicherung bezüglich der Rechtmässigkeit der seit damals praktizierten Berechnungsweise war die unvollständige Formulierung der diesbezüglichen Kantonsratsbeschlüsse. Diese unvollständige Formulierung ist nach dem Bericht der Arbeitsgruppe klar als gesetzgeberisches Versehen im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu qualifizieren, das auf dem Auslegungswege korrigiert werden kann, vorteilhafter aber durch formelle Berichtigung des Beschlussestextes behoben werden sollte.
Der Regierungsrat hat von den in diesem umfangreichen Bericht dargestellten Abklärungsergebnissen Kenntnis genommen und beschlossen, dass die Konstante 14 auch weiterhin bei der Berechnung der Volksschulsubventionen an die Gemeinden Verwendung finden soll. Er hat das Departement für Bildung und Kultur in Zusammenarbeit mit dem Finanzdepartement mit der Erarbeitung einer entsprechenden Vorlage an den Kantonsrat zur formellen Berichtigung des Beschlussestextes des geltenden Kantonsratsbeschlusses beauftragt.
Die Vorsteherin des Departements für Bildung und Kultur wurde zudem beauftragt, die Ergebnisse des Berichts der Arbeitsgruppe "Konstante 14" gegenüber den Einwohnergemeinden darzulegen. Die Einwohnergemeinden werden im Januar zu einer entsprechenden Informationsveranstaltung eingeladen.
Mit dem Verband Solothurnischer Einwohnergemeinden wurde bereits heute ein erstes Gespräch geführt.