Härtefallbewilligungen für Personen ohne Aufenthaltsrecht
20.02.2002 - Solothurn – Der Kanton Solothurn hat dem Bund im Jahr 2001 nicht weniger als 279 Härtefallgesuche für ausländische Staatsangehörige unterbreitet. Im laufenden Jahr sind es bereits wieder 108. Von dieser Praxis können auch sogenannte "Sans-Papiers" profitieren.
Gemäss Praxis des Kantons Solothurn können ausländische Staatsangehörige, die sich ohne Bewilligung in der Schweiz aufhalten, zu jeder Zeit ein Gesuch um Prüfung ihrer Situation nach den Kriterien des humanitären Härtefalls einreichen. Das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) sowie das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) haben im Dezember letzten Jahres ein Rundschreiben zur Praxis der Härtefallregelungen verfasst. Als massgeblich bezeichnet wurden unter anderem die Dauer des Aufenthalts, die soziale und berufliche Integration, die familiäre und gesundheitliche Situation sowie die Umstände, die zum illegalen Aufenthalt geführt haben. Ein Härtefall liegt erst dann vor, wenn dem Betroffenen die Rückkehr in sein Heimatland aufgrund einer Gesamtbeurteilung der Lebensumstände nicht zumutbar ist.
Gesuche, welche die bundesrechtlichen Vorgaben grundsätzlich erfüllen, können dem Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) zur Prüfung unterbreitet werden. Dieses muss seine Zustimmung erteilen, bevor eine Aufenthaltsregelung vorgenommen werden kann. Auf diese Weise gelangten in den letzten Jahren jeweils beinahe zweihundert Personen zu einer Aufenthaltsbewilligung im Kanton Solothurn. Im Jahr 2001 hat die Abteilung Ausländerfragen dem BFA 279 Härtefälle, im laufenden Jahr bereits 108 Fälle zur Prüfung unterbreitet.
Bislang konnten vor allem ehemalige Saisoniers, vorläufig Aufgenommene sowie Personen mit schützenswerten Familienbeziehungen von der Härtefallregelung profitieren. Auch sogenannte "Sans-Papiers" haben die Möglichkeit, ein Gesuch um Erteilung einer Härtefallbewilligung zu stellen. Das Gesuch kann vom Betroffenen selbst oder von einem Vertreter (Privatpersonen, Organisationen) eingereicht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Sachverhalt lückenlos und wahrheitsgetreu dargestellt wird. Der Kanton Solothurn überprüft Härtefallgesuche von Personen, die sich seit längerer Zeit in der Schweiz aufhalten und im Kanton integriert sind, wohlwollend. Der endgültige Entscheid, ob einer Person eine humanitäre Härtefallbewilligung erteilt wird, trifft jedoch immer der Bund.