Ja zu schwefelfreien Treibstoffen mittels Lenkungsabgaben

20.02.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat befürwortet in seiner Vernehmlassung an das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Aenderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz bezüglich der Förderung der Einführung schwefelfreier Treibstoffe durch die Einführung einer Lenkungsabgabe.

Die Einführung von bleifreiem Benzin ermöglichte vor einigen Jahren den Einsatz von Katalysatoren und damit eine wesentliche Reduktion von Luftschadstoffen aus dem Verkehr. In der Zwischenzeit sind weitere Technologien marktreif, welche die Umweltbelastung von Benzin- und Dieselmotoren weiter vermindern. Schwefelfreie Treibstoffe erlauben es, die Vorteile dieser neuen technischen Entwicklungen zu nutzen. Der Bundesrat möchte deshalb finanzielle Anreize schaffen, damit Autofahrer vermehrt schwefelfreie Treibstoffe tanken. Mit einer Änderung des Umweltschutzgesetzes will er ab dem Jahr 2004 eine Lenkungsabgabe einführen, die schwefelhaltige Treibstoffe um drei bis fünf Rappen pro Liter verteuert. Allfällige Einnahmen aus dieser Abgabe würden an die Bevölkerung zurückerstattet.

Der Regierungsrat unterstützt das Vorhaben des Bundesrates. Er streicht in seiner Antwort hervor, dass schwefelfreies Benzin den Einsatz neuer Motorentypen ermöglicht, die deutlich weniger Benzin verbrauchen als herkömmliche Motoren. Damit kann der Ausstoss von CO2 verringert werden. Dieses Gas trägt wesentlich zur Erwärmung der Atmosphäre bei.

Bei Fahrzeugen mit Dieselmotoren verringert sich der Ausstoss von krebserzeugenden Partikeln, wenn Diesel ohne Schwefel eingefüllt wird. Moderne Katalysatoren und Partikelfilter funktionieren nämlich nur mit schwefelfreiem Treibstoff optimal.

Der Regierungsrat weist in seinem Schreiben an das UVEK auch darauf hin, dass die Abgabe die Umsetzung des Luftmassnahmenplanes für den Kanton Solothurn wesentlich erleichtert. Weil eine entsprechende Abgabe zudem in verschiedenen Staaten des EU-Raumes bereits eingeführt wurde oder demnächst eingeführt wird, ergeben sich auch keine Wettbewerbsnachteile für die Wirtschaft.

Die Einführung von schwefelfreiem Treibstoff wird bei den öffentlichen Busbetrieben kurzfristig Mehrkosten verursachen, die letztlich vom Kanton abzugelten sind. Mittel- und langfristig werden die Mehrkosten aber durch verbrauchsärmere Fahrzeuge kompensiert, die dank dem schwefelfreien Diesel in Betrieb genommen werden können.

Insgesamt ist der Regierungsrat der Meinung, dass die Vorteile für die Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt so gross sind, dass der finanzielle Nachteil in Kauf genommen werden muss. Er beantragt dem Bundesrat sogar, die Abgabe gleichzeitig mit Deutschland bereits auf den 1. Januar 2003 einzuführen. Zudem fordert der Regierungsrat, dass die allfälligen Mehrkosten den Kantonen zurückerstattet werden.