Ja zur neuen Schweizerischen Strafprozessordnung

20.02.2002 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement den Expertenentwurf des Bundes, der die Vereinheitlichung des Strafprozessrechts in der Schweiz vorsieht.

Die Vereinheitlichung der 26 kantonalen Strafprozessordnungen ist im Interesse einer effizienten Strafverfolgung angezeigt. Einige Ideen des Entwurfs werden in der laufenden kantonalen Strafprozessordnung bereits umgesetzt. Die grundlegenden Vorgaben der zukünftigen eidgenössischen Strafprozessordnung sollen erfüllt werden. Es ist ein spezielles Haftgericht zu schaffen, und es soll vom Untersuchungsrichter- zum Staatsanwaltschaftsmodell gewechselt werden. Ein besonderes Augenmerk legt der Regierungsrat darauf, dass die Strafverfolgungsbehörden weiterhin schlank organisiert sind.

Auch das Jugendstrafverfahren soll durch ein neues Bundesgesetz vereinheitlicht werden. Der Regierungsrat spricht sich für ein separates Gesetz aus, das ebenfalls möglichst bald eingeführt werden soll. Hier geht es um den Wechsel zum Jugendrichtermodell, das im Kanton Solothurn in Vorbereitung ist.