Kantonsrat: Beratung Steuergesetzrevision: Verschiebung abgelehnt

19.02.2002 - Solothurn – Die Erweiterte Finanzkommission hat unter dem Vorsitz von Hansruedi Wüthrich (FdP, Lüterswil) mit der Detailberatung der Steuergesetzrevision begonnen. Bereits einstimmig gutgeheissen hat die Kommission die Vorlage über die Verschiebung des Ausgleichs der kalten Progression auf 2004.

Steuergesetz: Keine Verschiebung der Beratungen
Zu Beginn der Beratungen stellte die SP-Fraktion den Ordnungsantrag, die Beratungen über die Revision des Steuergesetzes sei um ein Jahr zu verschieben. Die Unsicherheiten bezüglich des Staatshaushaltes für die kommenden Jahren sei zu gross, um heute schon über einen Steuerausfall von 20 Mio Franken beschliessen zu können. Insbesondere wisse man nichts Konkretes über die Auswirkungen des Versicherungsgerichtsentscheides zur Beteiligung des Kantons an den Kosten der Privat- und Halbprivatpatienten, der Revision des KVG und des Gesetzes über die Bundessteuer. Die Sprecher von FdP/JL, CVP wie auch der Finanzdirektor wiesen den Verschiebungsantrag zurück. Die Auswirkungen der Steuergesetzrevision in der Höhe von 20 Mio Franken seien bekannt. Auch dürfte das finanzielle Umfeld des Kantons in einem Jahr nicht anders aussehen als heute. Es gelte auch, im Hinblick auf die Referendumsabstimmung über die Katasterwerte in Sachen Vermögensbesteuerung Klarheit zu schaffen. Zudem müsse vermieden werden, dass der Kanton gezwungen sei, sowohl die kalte Progression auszugleichen als auch hängige Postulate im Rahmen der Steuergesetzrevision zu erfüllen. Solche Steuerausfälle könnte der Staatshaushalt nicht verkraften. Der Verschiebungsantrag wurde mit 6 : 9 Stimmen abgelehnt.

Die SP-Fraktion lehnt die Steuergesetzrevision aus finanzpolitischen Erwägungen grundsätzlich ab., Mit ihrem Antrag auf Nichteintreten auf die Gesetzesvorlage blieb sie jedoch erfolglos. Die Gegenseite argumentierte, dass der finanzielle Spielraum, welcher durch den Ausgleich der kalten Progression vorgegeben sei, für die Umsetzung gewisser berechtigter Postulate im Bereiche der hohen Einkommen, der Familien und der juristischen Personen ausgenützt werden soll. Es gelte den Wegzug von hohen Einkommen aus dem Kanton zu verhindern. Der Nichteintretensantrag wurde mit 5 : 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Chancenlos blieb auch ein Antrag auf Eintreten und Rückweisung der Vorlage, um diese in gewissen Punkten zu überarbeiten. Dieser Antrag wurde mit 5 : 10 Stimmen abgelehnt. Nachdem Eintreten auf die Gesetzesrevision beschlossen war, begann die Kommission mit der Detailberatung.