Kantonsrat: Vorgaben zum Budget 2003 verabschiedet

19.02.2002 - Solothurn – Die Finanzkommission des Kantonsrates (FIKO) hat an ihrer Februarsitzung die Vorgaben zum Voranschlag 2003 verabschiedet. Angestrebt soll zwar eine ausgeglichene Laufende Rechnung werden. Aufgrund von externen Einflüssen wird aber ein operatives Defizit von 20 Mio akzeptiert. Im Weiteren hat die FIKO einem dringlichen Nachtragskredit und einen dringlichen Zusatzkredit im Zusammenhang mit der Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit für Oberärztinnen und Oberärzte die vorzeitige Beanspruchung verweigert.

Vorgaben zum Budget 2002
Unter dem Präsidium von Hansruedi Wüthrich (FdP, Lüterswil) hat die Finanzkommission wie jedes Jahr um diese Zeit über die Vorgaben zum Voranschlag 2003 beraten. Die Basis für die Beratungen bildete der von der Regierung im August 2001 verabschiedete Finanzplan für die Jahre 2002-2005. Finanzdirektor Christian Wanner und Pia Stebler, Chefin Amt für Finanzen, zeigten auf, dass gegenüber dem Stand vom letzten August für das Jahr 2003 in verschiedenen Bereichen mit exogen bestimmten Kostensteigerungen gerechnet werden muss, deren Höhe zurzeit aber noch nicht genau beziffert werden kann. Namentlich ist im Bereich der Spitalfinanzierung aufgrund des Entscheids des Eidgenössischen Versicherungsgerichts, wonach sich die Kantone auch an den Spitalkosten der Privat- und Halbprivatversicherten zu beteiligen haben, und im Bereich der Schulgelder für ausserkantonale Schulbesuche (Berufs- und Mittelschulen, Fachhochschulen, Höhere Fachschulen) mit gegenüber den Finanzplandaten markanten Mehrausgaben zu rechnen. Insgesamt schätzt des Finanzdepartement die Mehrkosten in diesen beiden Bereichen auf rund 20 Mio Franken im Jahre 2003. Im Verlaufe der Diskussion erzielte man in Bezug auf die Investitionen und den Selbstfinanzierungsgrad rasch eine Übereinstimmung. Die Nettoinvestitionen sollen 2003 maximal 90 Mio Franken und der Selbstfinanzierungsgrad 100 Prozent betragen. Auseinander gingen die Meinungen wie in den vergangenen Jahren über die Vorgabe zur Laufenden Rechnung. Die SVP forderte einen operativen Überschuss von 10 Mio Franken, allerdings unter Ausklammerung der drohenden Mehrbelastungen für die Spitalfinanzierung und die ausserkantonalen Schulbesuche. Die CVP verlangte eine ausgeglichene Laufende Rechnung unter Einschluss aller Mehrbelastungen und Mindereinnahmen. Ein ausgeglichenes Ergebnis forderte auch die FdP/JL, aber unter Ausschluss der Mehrbelastungen durch das KVG (Spitalfinanzierung) und die Schulgelder von gesamthaft 20 Mio Franken. Für die SP waren solche Forderungen unrealistisch. Sie erachtete aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung der bereits genannten nicht beeinflussbaren externen Mehrbelastungen ein operatives Defizit von maximal 32 Mio Franken als machbar.

Ein Ordnungsantrag der SP auf Verschiebung des Entscheides auf die Märzsitzung, um über mehr gesicherte Informationen zu verfügen, wurde mit 6 : 3 Stimmen abgelehnt. Im Rahmen der Beschlussfassung zog die CVP ihren Antrag zugunsten der FdP-Forderung zurück. Diese obsiegte schliesslich gegenüber dem SP-Antrag mit 8 : 3 Stimmen. Somit verlangt die FIKO für das Budget 2003 folgende Eckwerte: Ausgeglichene Laufende Rechnung ohne Berücksichtigung der Mehrbelastungen durch das KVG (Spitalfinanzierungen) und die Schulgelder für ausserkantonale Schulbesuche von insgesamt 20 Mio Franken. Die Kommission akzeptiert somit aufgrund dieser spezifizierten exogenen Einflüsse ein operatives Defizit von 20 Mio Franken. Alle übrigen Mehrausgaben oder Mindereinnahmen müssen in der Laufenden Rechnung aufgefangen werden. Die Nettoinvestitionen dürfen maximal 90 Mio Franken betragen und der Selbstfinanzierungsgrad muss 100 Prozent ausmachen.

Die Finanzkommission hält grundsätzlich an ihren finanzpolitischen Zielen fest, die insbesondere kurzfristig eine ausgeglichene Laufende Rechnung und mittelfristig einen Abbau von Schulden beinhalten. Das dürfte aber nicht ohne schmerzliche Verzichte zu erreichen sein.

Dringliche Kreditbegehren abgelehnt
In Verhandlungen mit der Sektion Solothurn des Verbandes Schweizerischer Assistenz-OberärztInnen konnte sich der Regierungsrat auf die Modalitäten für die Einführung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 55 Stunden für diese Ärztekategorie an den solothurnischen Spitälern einigen. Dazu ist ein Mehrbedarf von 27,5 Stellen ermittelt worden. In einem ersten Schritt sollen aber vorerst nur 14,5 neue Oberarztstellen an den solothurnischen Spitälern geschaffen werden. Dies erfordert für das Jahr 2002 zusammen mit den Kosten für eine Arbeitsanalyse einen Nachtragskredit von 3,0 Mio Franken sowie einen Zusatzkredit für das Globalbudget der Spitäler für 2002-2004 von 8,2 Mio Franken. Beide Kredite wurden dringlich anbegehrt. Dagegen haben zwei Mitglieder der Finanzkommission Einsprache erhoben. Im Wesentlichen wird von beiden Einsprechern die Dringlichkeit der Kreditbegehren in Frage gestellt. Sanitätsdirektor Rolf Ritschard legte der Kommission den Werdegang der beiden Nachtragskreditbegehren dar und erläuterte die Gründe, warum diese Kredite nicht bereits mit dem Budget 2002 anbegehrt werden konnten. Es sei keineswegs darum gegangen, den Voranschlag 2002 zu schönen, um den Vorgaben der FIKO gerecht zu werden. Es folgte eine eingehende Diskussion vor allem über die Dringlichkeit der Kredite. Die Kredite selber wurden nicht bestritten. Schliesslich hiess die Kommission einstimmig die beiden Einsprachen gut und verweigerte somit die vorzeitige Beanspruchung des Nachtragskredites und des Zusatzkredites. Wenn der Regierungsrat an den beiden Kreditbegehren festhält, muss er diese dem Kantonsrat mit einer separaten Vorlage (ordentliches Nachtragskreditverfahren) unterbreiten.