Schöngrün und Schachen sollen zusammengelegt werden

26.02.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat hat seine Strategie über Bau und Betrieb von Anstalten des Strafvollzuges im Kanton Solothurn neu definiert. Die Strafanstalt "Schöngrün" und das Therapiezentrum "im Schache" sollen zusammengelegt werden. Dies erfordert Neubauten auf dem heutigen "Schache"-Areal. Das Therapiezentrum wird in ein Psychiatriegefängnis umgewandelt. Die Umsetzung der Strategie soll in sechs Jahren abgeschlossen sein.

Die Strafanstalt Schöngrün wird heute in völlig veralteten Gebäulichkeiten, zum Teil aus dem vorherigen Jahrhundert, geführt. Der für die Sanierung notwendige Planungskredit wurde vom Kantonsrat im Jahre 1999 abgelehnt.

Das Therapiezentrum "im Schache" ist mit 35 Plätzen für einen wirtschaftlichen Betrieb zu klein. Zudem kämpft es seit Einführung der ambulanten Heroinabgabe mit erheblichen Belegungsproblemen. Dies war der Grund, im März 2000 auf die geplante Aufstockung auf 55 Plätze zu verzichten.

Das Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz hat den Kanton Solothurn im November 2000 eingeladen, weiterhin eine Strafanstalt mit 70 Plätzen zu führen, und das heutige Therapiezentrum in ein Psychiatriegefängnis mit 55 Plätzen umzuwandeln.

Innerkantonal ist das Projekt SO+ umzusetzen, das den sparsamen und konzentrierten Einsatz von öffentlichen Mitteln zum Ziel hat.

Der Regierungsrat hat nun unter Berücksichtigung all dieser Fakten seine Strafvollzugsstrategie neu definiert und beschlossen, dass der Kanton Solothurn - als Mitglied des Konkordates - für den gesetzeskonformen Vollzug von Strafurteilen künftig eine minimale und kostengünstige Anstaltsstruktur betreiben soll.

Die Umsetzung bedeutet den Verzicht auf die Führung von zwei Anstalten im Kanton. Die Strafanstalt und das Therapiezentrum sollen deshalb auf dem Areal des "Schache". zusammengelegt werden. Dies verlangt aber die Erstellung von zusätzlichen Bauten. Im Endausbau soll die neue Anstalt "im Schache" 60 Plätze für den Strafvollzug und 30 Plätze für den Psychiatriebereich aufweisen.

Die kantonale Rechtsgrundlage für den Betrieb des Therapiezentrums als Psychiatriegefängnis ist noch zu schaffen. Dieses Verfahren verläuft zeitgleich mit der Vorbereitung für die notwendige bauliche Umgestaltung.

Bis zur Zusammenlegung werden die Anstalten an ihren bisherigen Standorten getrennt weitergeführt. Das Therapiezentrum wird schrittweise an die neue Aufgabe als Psychiatriegefängnis herangeführt. Sobald die Gesetzesänderung erfolgt ist, werden als erstes die baulichen Sicherheitsmassnahmen an die Hand genommen. Dies geschieht durch eine vorgezogene Erstellung des Sicherheitszaunes. Die medizinische Betreuung der zukünftigen Insassen wird durch die Kantonalen Psychiatrischen Dienste gewährleistet.

Für die einzelnen Schritte der Umsetzung (Zweckänderung, Kredite für Planung und Bau der neuen Anstalt, Kredit für bauliche Sofortmassnahmen) ist der Kantonsrat zuständig. Zeitplan:
2002 Gesetzesänderung / Kreditsprechung für Planung
2003 und 2004 Planung neue Anstalt
2005 Kreditsprechung für Bauobjekt
2006 und 2007 Bauausführung