Steuern – altes und neues (2001) Recht im Vergleich

14.02.2002 - Die Übersicht beschränkt sich auf die wichtigsten Änderungen im solothurnischen Steuerrecht

Mahngebühr soll Zahlungsmoral verbessern
Alljährlich verschickt das kantonale Steueramt 85'000 Mahnungen, davon 27'000 eingeschrieben (lettre signature). Eingeschrieben wird die zweite Mahnung, um im Betreibungsfalle die Zustellung der gesetzlich vorgeschriebenen Mahnung beweisen zu können. Jährlich müssen 17'000 Betreibungen eingeleitet werden. Ab dem Jahr 2002 erhebt das Steueramt für jede eingeschriebene Inkasso-Mahnung eine Gebühr von 50 Franken. Das geschieht in Anwendung des Verursacherprinzips. Wer seinen Pflichten als Steuerzahler nicht nachkommt, soll die dem Kanton daraus entstehenden Kosten bezahlen. Wer Steuern selbst beim besten Willen nicht fristgerecht bezahlen kann, kann beim kantonalen Steueramt, Abteilung Bezug, ein Begehren um Ratenzahlung stellen. Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Erfolgreicher Vorbezug 2001
Dem Vorbezug für die Staatssteuer 2001 konnte – anders als in den Vorjahren – kein voraussichtlicher Anteil Verrechnungssteuer angerechnet werden. Dadurch fielen viele Vorbezugsrechnungen höher aus als in den Vorjahren. Sie lauteten in jedem Falle auf eine ganze Jahressteuer. Deshalb und weil die Steuern im neuen Steuersystem später als bisher betrieben werden können, befürchtete das Steueramt einen starken Anstieg der Steuerguthaben auf Ende Jahr, nämlich von 115 auf 180 Mio. Franken. Tatsächlich beträgt der Ausstand 140 Mio. Franken. Das ist ein gutes Zeugnis für die Solothurner Steuerzahler.

Steuerfolgen bei Heirat und Scheidung
Bis anhin wurden Ehegatten für das ganze Jahr, in dem sie heirateten, im Normalfall als Einzelpersonen besteuert. Massgebend war der Zivilstand am 1. Januar. Bei Trennung oder Scheidung wurden die Ex-Ehegatten ab dem Tag danach separat besteuert. Mit dem Wechsel zur Gegenwartsbemessung erfolgte eine einschneidende Änderung. Wer am 31. Dezember verheiratet, getrennt oder geschieden ist, wird für das ganze Jahr nach diesem Zivilstand besteuert. Das gilt auch dann, wenn eine Heirat, Trennung oder Scheidung erst kurz vor Ende Jahr erfolgt ist. Die Auswirkungen können beträchtlich sein.

Heirat
Wenn nur ein Ehegatte ein steuerbares Einkommen erzielt, führt die Heirat zu einer Steuerersparnis, weil der günstigere Tarif für Verheiratete für das ganze Jahr angewendet wird.

Trennung/Scheidung
Wird eine Alleinverdienerehe getrennt oder geschieden, werden beide Ex-Gatten für das ganze Jahr getrennt besteuert. Geschieht das erst kurz vor Jahresende, wird der allein verdienende Ex-Gatte, sofern allfällige Kinder nicht bei ihm wohnen, als alleinstehende Person besteuert, also wesentlich stärker als dies bei gemeinsamer Veranlagung der Fall gewesen wäre. Sind beide Partner erwerbstätig, mildert sich die Differenz in der Steuerbelastung. Sie ist besonders gering, wenn beide ein annähernd gleich grosses Einkommen erzielen.

Das Jahr 2002 im Überblick

  • Februar
    Versand der Steuererklärung
    Vorbezugsrechnung für direkte Bundessteuer
    Vorbezugsrechnung Staatssteuer
  • März
    Ende Monat Steuererklärung oder Fristerstreckungsgesuch abgeben
    Ende Monat läuft die Zahlungsfrist für den Vorbezug der direkten Bundessteuer ab
  • April
    Die ersten Veranlagungen für das Steuerjahr 2001 werden verschickt, zusammen mit den Schlussabrechnungen. Die letzten Veranlagungen erfolgen Ende März 2003.
  • Juli
    Ende Monat läuft die Zahlungsfrist für den Vorbezug der Staatssteuer ab.