Wirtschaftliche Erneuerungsgebiete - Regierungsrat will Korrekturen
27.02.2002 - Solothurn – Der Regierungsrat verlangt in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement deutliche Korrekturen bei der vorgeschlagenen Neufestlegung von wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten (Bonny-Beschluss). Er schlägt ausgewählte Bezirke und Gruppen von Gemeinden vor und verlangt gleichzeitig, einen grösseren Anteil der Gesamtbevölkerung in den Geltungsbereich einzubeziehen.
Im letzten Jahr wurde der Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete, auch Bonny-Beschluss genannt, revidiert. Er ermöglicht die Förderung von Unternehmen mit innovativen Vorhaben, welche zu einer breiteren Wirtschaftsstruktur in der Region und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Der Bund hat in den letzten Jahren verschiedenen Unternehmen im Kanton Finanzierungshilfen gewährt.
Mit ausgewählten Indikatoren hat der Bund eine Gewichtung der Kantone für die Berechtigung zur Unterstützung vorgenommen und einen Vorschlag für die Neufestlegung der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete ausgearbeitet.
Nach Vorgabe des Bundes kann der Kanton Solothurn neu Planungsregionen, Bezirke oder Gruppen von Gemeinden bis zu einem Anteil von 43 Prozent seiner Gesamtbevölkerung in den Geltungsbereich aufnehmen lassen. Da der bisherige Bevölkerungsanteil bei 57.6 Prozent lag erachtet der Regierungsrat diese Reduktion - angesichts der anhaltenden Industrielastigkeit und des weiterhin intensiven Strukturwandels - unverhältnismässig gross und beantragt eine entsprechende Korrektur.
Unter Berücksichtigung dieser Korrektur und - in teilweiser Abweichung vom Vorschlag des Bundes – beantragt er deshalb den Einbezug von fünf wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten. Die Gebiete umfassen die Stadt Grenchen, die Bezirke Solothurn und teilweise Wasseramt (Biberist, Derendingen, Gerlafingen, Luterbach, Zuchwil), die Gemeindegruppe Balsthal-Oensingen, Teile des Bezirkes Thierstein (Breitenbach, Büsserach, Meltingen, Nunningen) und den Bezirk Olten (Olten, Däniken, Dulliken, Eppenberg-Wöschnau, Gretzenbach, Schönenwerd) sowie die Nachbargemeinde Trimbach.
Mit der definitiven Festlegung der Erneuerungsgebiete durch die Bundesbehörden kann bis Mitte 2002 gerechnet werden.