AIDA - Perspektiven für gewaltbetroffene Frauen - vor dem Aus?
30.01.2002 - Solothurn - Die Vertragsverhandlungen zwischen Focus - solothurnische Stiftung für das Pflegekind - und dem Kanton, vertreten vom Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit (AGS) deuten darauf hin, dass das bisherige Projekt AIDA - Perspektiven für gewaltbetroffene Frauen - nicht mehr in der bisherigen Form weitergeführt werden kann. Die Uneinigkeit ergibt sich aus unterschiedlichen Auffassungen über die konzeptionelle Ausrichtung, die zahlenmässige Leistung und vor allem die finanziellen Forderungen.
Vorgeschichte ...
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat 1998 als Nachfolgeprojekt des aus finanziellen Gründen gescheiterten Projektes "Frauenhaus" einem neuen Projekt und Konzept des Amtes für Gemeinden und soziale Sicherheit (AGS) zugestimmt: dem Aufbau von AIDA - einem dezentralen Netz von Angeboten für gewaltbetroffene Frauen. Die Finanzierung basierte auf einem Sockelbeitrag von jährlich Fr. 100'000.--, und einem einmaligen Startbeitrag von Fr. 50'000.--. AIDA wurde zudem als Institution der kantonalen Opferhilfe anerkannt. Dadurch konnte der laufende Betrieb über kantonale Kostengutsprachen nach dem Opferhilfegesetz und kommunale Kostengutsprachen nach dem Sozialhilfegesetz gesichert werden.
Per 1. Januar 2000 wurde AIDA - einschliesslich aller Ressourcen - vom Regierungsrat im Rahmen eines grösseren Auslagerungsprojektes des AGS mit einer Leistungsvereinbarung der solothurnischen Stiftung für das Pflegekind - neu Focus - übertragen.
... und die Fortsetzung
Die Leistungsvereinbarung wurde nach einem Auswertungsbericht für die Jahre 2001 bis 2002 erneuert. Gleichzeitig wurde zum jährlichen Sockelbeitrag von Fr. 100'000.-- neu Fr. 86'000.-- aus der Opferhilfe zugesichert. Dazu konnten weiterhin die Aufenthaltstage über die Sozialhilfe abgerechnet sowie Zuwendungen Dritter und Vergütungen für externe Dienstleistungen angerechnet werden.
Anfangs 2001 wurden in Verhandlungen weitere finanzielle Anpassungen vorgenommen, indem ein jährlicher Beitrag von Fr. 24'000.-- für Beratungen der Opferhilfe zugestanden wurden. Gleichzeitig wurden formell folgende Tagesansätze zusätzlich geregelt: Opferhilfe (während der ersten 12 Aufenthaltstage) Fr. 170.-- je Klientin und Fr. 75.-- je Kind; Sozialhilfe (nachfolgende Tage) Fr. 120.-- je Klientin und Fr. 75.-- je Kind; ausserkantonale Sozialhilfe (nachfolgende Tage) Fr. 170.-- je Klientin und Fr. 75.-- je Kind.
Gefährdung ...
Diese Anpassung der Leistungsvereinbarung wurde von der Auftragsnehmerin Focus zwar im Juni 2001 noch unterzeichnet, aber gleichzeitig per 31. Dezember 2001 gekündigt. In den Folgemonaten konnten die Differenzen nicht ausgeräumt werden. Zwar kamen sich die Vertragsparteien bei den Auffassungen über das Konzept näher, ebenso wurden weitere finanzielle Zugeständnisse gemacht (Erhöhung der Entschädigungstage auf 14 Tage; Erhöhung des Sockelbeitrages auf Fr. 120'000.--). Damit konnten aber die finanziellen Vorstellungen von Focus offenbar nicht erfüllt werden.
... und weiteres Vorgehen
Das Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit hat bereits im Vorfeld mit zwei Frauenhäusern in andern Kantonen vertragliche Übereinkünfte getroffen, um beim Scheitern der Verhandlungen eine minimale Überbrückungslösung anzubieten.
Über das weitere Vorgehen wird nach dem Entscheid des Stiftungsrates von Focus entschieden.