Fortschritte bei den Sanierungsarbeiten der 300 m-Schiessanlagen
16.01.2002 - Solothurn – Der Regierungsrat hat vom Zwischenbericht der kantonalen Schiesslärmkommission Kenntnis genommen und mit Befriedigung festgestellt, dass die Lärmsanierungen weitgehend umgesetzt wurden. Von den über 110 Schiessanlagen sind seit der Inkraftsetzung der eidgenössischen Lärmschutzverordnung deren 69 lärmsaniert und 31 geschlossen worden. Für die übrigen 300 m-Anlagen sind bis zum Stichtag (31. März 2002) Lösungen zu suchen. Ein Fristerstreckung kommt für den Regierungsrat nicht in Frage.
Die kantonale Schiesslämkommission hat dem Regierungsrat in einem Zwischenbericht über den Sanierungsstand der 300 m–Schiessanlagen berichtet. Im Kanton Solothurn sind seit Inkrafttreten der eidgenössischen Lärmschutzverordnung 69 Schiessanlagen lärmsaniert und 31 geschlossen worden.
Die nicht sanierten Anlagen lassen sich grob in drei Gruppen unterteilen:
Fünf Anlagen (Oberdorf, Holderbank, Grindel, Kyburg und Lüterswil/Biezwil) sind nicht sanierbar und müssen deshalb noch geschlossen werden. Diese Gemeinden haben für ihre Schützen eine konkrete Ersatzlösungen gefunden. In allen Gemeinden sind die notwendigen Kredite im Rahmen der Budget 2002 vorgesehen oder bereits beschlossen.
Die Gemeinden Olten und Trimbach haben in einem rechtsgültigen Nutzungsplanverfahren eine gemeinsame Schiessanlage im "Obererlimoos" festgelegt. Allerdings verzögert sich die Realisierung, so dass im Sinne einer Uebergangslösung zur Zeit Alternativen abgeklärt werden. Auch Subingen prüft anstelle einer Sanierung der eigenen Anlage die Mitbenützung der Schiessanlage in Deitingen. Die Schützen von Flumenthal schiessen bereits heute einen Teil der Uebungen im benachbarten Attiswil. Die eigene Anlage lässt sich wegen der Nähe zur Bauzone nicht sanieren. So muss ab dem 31. März 2002 der gesamte Schiessbetrieb ausgelagert werden.
Eigentliche Probleme bei der Sanierung der Schiessanlage bestehen nur in den Gemeinden Schönenwerd, Kestenholz und Biberist. Diese Anlage lassen sich nicht sanieren, so dass die Gemeinden nun verpflichtet sind, Ersatzlösungen zu finden.