Grundsätzliches Ja zur Neuen Finanzordnung des Bundes
16.01.2002 - Solothurn – In seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Finanzdepartement befürwortet der Regierungsrat grundsätzlich den vorgelegten Entwurf zur neuen Finanzordnung des Bundes. Insbesondere spricht er sich für die Verankerung der Höchstsätze der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer in der Verfassung und die Aufhebung der zeitlichen Befristung dieser beiden Einnahmenquellen sowie für die Abschaffung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen bei der Mehrwertsteuer aus.
Die Kompetenz des Bundes, eine direkte Bundessteuer und eine Mehrwertsteuer zu erheben, ist bis Ende 2006 befristet. Das Hauptanliegen der Vorlage, welche das eidgenössische Finanzdepartement in die Vernehmlassung gegeben hat, ist denn die Sicherstellung dieser beiden Haupteinnahmenquellen. Der Regierungsrat stimmt der Vernehmlassungsvorlage grundsätzlich zu. Er erachtet es als richtig, dass eine "schlanke" Vorlage präsentiert wird, welche sich auf das Wesentlichste und Dringlichste, eben die Sicherstellung der Bundeseinnahmen, konzentriert. Die zeitliche Befristung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer soll aufgehoben werden, und die Höchstsätze der direkten Bundessteuer (11.5 Prozent auf dem Einkommen der natürlichen Personen und 8.5 Prozent auf dem Reinertrag der juristischen Personen; das Kapital der Unternehmen soll nicht mehr besteuert werden) und der Mehrwertsteuer (höchstens 7.6 Prozent) sollen weiterhin in der Bundesverfassung verankert bleiben.
Bei der direkten Bundessteuer seien die Ausschöpfungsmöglichkeiten zu begrenzen, damit der Bund nicht auf unkontrollierbare Weise das Steuersubstrat der Kantone und Gemeinden belasten könne. Die direkten Steuern stellen nämlich in erster Linie eine Einnahmenquelle der Kantone und Gemeinden dar. Aus abstimmungspolitischen Gründen und aus Gründen der Transparenz und Berechenbarkeit empfiehlt der Regierungsrat auch die Verankerung des Höchststeuersatzes der Mehrwertsteuer in der Verfassung.
Kein Sondersatz für Beherbergungsleistungen bei der Mehrwertsteuer
Weiter spricht sich der Regierungsrat für die Abschaffung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen bei der Mehrwertsteuer aus. Die strukturpolitisch motivierte Finanzhilfe stelle einen Fremdkörper im Mehrwertsteuergesetz dar. Anstelle der eher zufälligen und pauschalen Unterstützung einzelner Branchen sollte die Strukturförderung des Bundes als Ganzes neu überdacht und ein entsprechendes ganzheitliches Konzept erarbeitet werden. Da die Aufhebung des Sondersatzes in gewissen Regionen und bei einigen Bevölkerungsteilen ohne Vorliegen eines alternativen Strukturförderungskonzepts auf massive Ablehnung stossen würde, kann sich die Regierung eine befristete Weiterführung des Sondersatzes bis Ende 2006 vorstellen.
Keine formelle Harmonisierung der kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern und keine ökologische Steuerreform im Moment
Nicht Bestandteil der Vorlage "Neue Finanzordnung" soll die Schaffung einer Verfassungsgrundlage für die formelle Harmonisierung der kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern sein. Der Regierungsrat vertritt hier die Auffassung, dass ein entsprechender Vorschlag in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet werden müsste. Dazu sei die zur Verfügung stehende Zeit nicht ausreichend.
Ebenfalls verzichtet werden soll zum jetzigen Zeitpunkt auf eine ökologische Steuerreform. Die tendenzielle Verstärkung der Besteuerung der nicht erneuerbaren Energie anstelle der Arbeit findet grundsätzlich Zustimmung in der Regierung. Der Regierungsrat vertritt aber den Standpunkt, dass dieses Anliegen in einem separaten Projekt und insbesondere zu einem späteren Zeitpunkt abgehandelt werden sollte. Aufgrund der deutlichen Ablehnung der Energieabgaben durch Volk und Stände im Herbst 2000, erachtet es der Regierungsrat als nicht angebracht, nach so kurzer Zeit die ökologische Steuerreform wieder zu thematisieren. Angesichts der grossen aussenwirtschaftlichen Verflechtung der schweizerischen Wirtschaft seien auch diesbezügliche Reformprojekte im Ausland, insbesondere in der EU, vorerst abzuwarten.
Überprüfung der Zweckbindungen bei der Mehrwertsteuer
Weiter spricht sich der Regierungsrat für eine nochmalige Überprüfung der Zweckbindungen bei der Verwendung der Mehrwertsteuer aus. Der Entwurf der Finanzordnung sieht vor, dass ein Teil der Mehrwertsteuer für die Finanzierung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, von Eisenbahngrossprojekten und für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung verwendet wird. Der Regierungsrat argumentiert, dass Zweckbindungen immer problematisch sind. Tendenziell führten sie zu höheren Ausgaben und zu einer Fehlzuteilung knapper Ressourcen.