Kantonsrat: GPK - Prüfung Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit

18.01.2002 - Solothurn – In einer Aussprache mit Vertretern des Amts für Gemeinden konnte sich die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrates (GPK) davon überzeugen, dass die Abteilung Gemeinden ihre Aufgabe mit der nötigen Konsequenz, aber auch differenziert und mit Fingerspitzengefühl erfüllt. Befriedigt zeigt sich die GPK auch über die Art und Weise des Vollzugs des Gesetzes über die Aufgabenreform soziale Sicherheit.

Im Rahmen ihres Auftrags, in jedem Jahr einzelne Dienststellen der kantonalen Verwaltung einer Prüfung zu unterziehen, hat sich die GPK unter dem Präsidium von Manfred Baumann (SP, Nennigkofen) mit zwei Aufgabenbereichen des Amts für Gemeinden und soziale Sicherheit befasst. Die Kommission gewann den Eindruck, dass die Zusammenarbeit der Abteilung Gemeinden mit den Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden im Kanton Solothurn gut funktioniert. Die Autonomie der Gemeinden wird respektiert, ohne dass das Amt deswegen aber seine Aufsichtsfunktionen vernachlässigt. Das Amt steht zudem jederzeit den Gemeinden beratend zur Seite.

Befriedigt ist die Kommission mit dem Vollzug des Gesetzes über die Aufgabenreform soziale Sicherheit. Dieses Gesetz regelt Aufgaben, Zuständigkeiten des Kantons einerseits und der Gemeinden andererseits sowie die Finanzströme im Bereich der sozialen Sicherheit. Das Aufgabenfeld ist komplex, müssen doch verschiedenste Bereiche von der öffentlichen Sozialhilfe über die Alimentenbevorschussung, die Verbilligung der Krankenkassenprämien bis zur Opferhilfe und zu den Beiträgen an Heimaufenthalte betreut werden. Die GPK konnte sich davon überzeugen, dass die Aufgabenteilung und insbesondere die Zuordnung der Finanzierung gut funktionieren und dass die Gemeinden gut informiert und detailliert dokumentiert werden.