Oberstufenreform - unterschiedliche Beurteilung durch die Regionen
30.01.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat hat die Auswertung der Rückmeldungen auf die Variantenpräsentationen der Standortplanung für die Sekundarstufe I zur Kenntnis genommen. Die Regionen und Gemeinden beurteilen die geplante Neugestaltung der Sekundarstufe I sehr unterschiedlich. So wird z.B. die Standortreduktion aus Kostengründen stark in Zweifel gezogen. Der Regierungsrat hat deshalb dem Departement für Bildung und Kultur den Auftrag erteilt - auf Grund der Auslegeordnung - bis Ende Jahr einen Bericht mit den Grundsatzbeschlüssen auszuarbeiten.
Die Stellungnahmen der Gemeinden und Regionen zur Neugestaltung der Sekundarstufe I fielen sehr unterschiedlich aus. Aus zwei Regionen kam eine klare Ablehnung der gesamten Sekundarstufe I-Reform. Die meisten andern befürworten aber eine moderate Veränderung. Der Übertritt in die Sekundarstufe I nach sechs Schuljahren scheint mehrheitsfähig zu sein, sofern für die Amtei Dorneck-Thierstein eine Ausnahmeregelung im Sinne des Übertrittes nach dem fünften Schuljahr ermöglicht wird. Die Reduktion von drei auf zwei Abteilungen (statt Bezirks-, Sekundar- und Oberschule nur noch Sekundar- und Realschule) findet recht gute Zustimmung.
Übertrittsalter in die Maturitätsschulen umstritten
Über den Niveau-Unterricht herrschen sehr unterschiedliche Meinungen. Während ihn die einen klar befürworten und ihn als pädagogisch wertvoll bezeichnen, bezweifeln viele seinen tatsächlichen pädagogischen Nutzen und lehnen ihn wegen der höheren Kosten, der aufwändigeren Organisation und der Auflösung der sozialen Gruppen (Stammklassen) ab.
Den mittelschulvorbereitenden Unterricht (MSV) reklamieren die Regionen und Gemeinden für ihre Bezirksschulen, ebenso die Oberstufenlehrerschaft, welche diesen während drei Jahren für sich beansprucht, den Übertritt in die Mittelschulen also nach neun Schuljahren wünscht. Die Mittelschulrektoren und -lehrerschaft will den MSV an den Kantonsschulen und an wenigen Oberstufenstandorten in separaten Klassen. Der Übertritt in die Maturitätsschulen soll nach ihnen nach dem achten Schuljahr erfolgen. Unbestritten ist der Übertritt nach dem neunten Schuljahr in die Berufsschulen.
Standortgemeinden bleiben
Die meisten Gemeinden möchten Standortgemeinde bleiben. Sie befürchten einen kulturellen Verlust, wenn die (Oberstufen-) Schule aus ihrem Dorf verschwindet. Auch stellt man sich aus Kostengründen mehrheitlich gegen zusätzliche Investitionen und Desinvestitionen. Mehrere Regionen wünschen aber aus verschiedenen Gründen (z.B. zu geringe Schülerzahlen für eine Klasse vor Ort) eine Konzentration. Allerdings werden Befürchtungen vor zu grossen Schulzentren geäussert (Gewalt, Drogen, Disziplin). Die Standortplanung definiert die Zentrumsgrössen zwischen 160 und 600 Schülern.
Das zehnte Schuljahr war nicht Gegenstand der Umfrage und der Stellungnahmen.
Nochmals über die Bücher
Der Regierungsrat will auf Grund der Rückmeldungen aus den Regionen nochmals über die Bücher gehen. Er beauftragte das Departement für Bildung und Kultur auf Grund der Erkenntnisse und Ergebnisse aus der Vernehmlassung von 1995, dem Bericht der Strukturkommission von 1998 und der Stellungnahmen der Regionen und Gemeinden von 2001 bis Mitte 2002 in einem Bericht die Grundsatzbeschlüsse zur Reform der Sekundarstufe I auszuarbeiten. Der Bericht soll insbesondere die pädagogischen und finanziellen Auswirkungen der Reform aufzeigen.