Positiver Abschluss der Asylrechnung 2001

25.01.2002 - Solothurn - Im 2001 beliefen sich die kantonalen Aufwendungen für den Asylbereich auf 22.7 Mio. Franken; der Ertrag aus Bundesmitteln betrug 23.6 Mio. Franken. Damit können rund 900'000 Franken in das Ausgleichskonto Asyl zurückgestellt werden.

Trotz gekürzter Pauschalen und einer Neuregelung des Krankenversicherungswesens (Kündigung der kollektiven Versicherung) konnte die Asylrechnung erneut positiv und ohne Mittel aus dem kantonalen Finanzhaushalt abschliessen. Der Erfolg ist darauf zurückzuführen, dass die pauschalen Bundesabgeltungen nicht "blind" weitergereicht, sondern bewirtschaftet werden. So wird weiterhin am Grundsatz festgehalten, dass durchschnittliche ortsübliche Mietzinse genügen müssen und dass es zumutbar ist, während der Dauer des Asylverfahrens auch in den Einwohnergemeinden in Wohngemeinschaften zusammen zu leben. Ebenso bewährt hat sich die im Kanton Solothurn getroffene Lösung der Einschränkung der freien Arztwahl und der Einzelversicherung. Asylsuchende und schutzbedürftige Personen werden dabei nach einem Verteilschlüssel den grösseren Krankenversicherer zugewiesen.

Im Zusammenhang mit einer krankheitsbedingten Absenz und mit Softwareproblemen konnte das Ziel der quartalsgetreuen Abrechnungen 2001 noch nicht ganz erreicht werden. Die Einführung einer neuen Software ist per 1. Juli 2002 vorgesehen. Hingegen konnten die Restanzen aus dem Jahr 1999 und Pendenzen aus dem Jahr 2000 vollständig aufgearbeitet und bereinigt werden.

Im Ausgleichskonto Asyl sind per 31.12.2001 insgesamt 5.4 Mio. Franken zurückgestellt. Mit diesen Mitteln werden ausschliesslich und nach Möglichkeit die indirekten Kosten (Bildung, Gesundheit, Polizei/Justiz und Infrastruktur) aus der Asylbetreuung von Kanton und Gemeinden abgegolten und neu Integrationsmassnahmen für die ausländische Wohnbevölkerung finanziert.
 
Mit der im Kanton Solothurn getroffenen Lösung kann asylsuchenden und schutzsuchenden Menschen ein existenzsichernder Aufenthalt gewährt werden und in besonderen Fällen auch mit besonderen Programmen (begleitetes Wohnen, Beschäftigung, Sonderschulung, ausserordentliche medizinische Behandlung) geholfen werden.

Ein besonderer Dank geht an die Caritas Schweiz, welche über Leistungsvereinbarungen den Betreuungsauftrag umsetzt und vor allem auch an die Einwohnergemeinden, welche ihre Aufnahmepflichten weitgehend zeitgerecht erfüllen.