Sprachengesetz - Ja mit Vorbehalten

30.01.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat beurteilt in seiner Vernehmlassung an das Eidg. Departement des Innern den Entwurf des neuen Sprachengesetzes als gute Basis die Anliegen der neuen Bundesverfassung in Bezug auf die Verständigung zwischen den Sprachengemeinschaften zu unterstützen und zu fördern. Vorbehalte hat er allerdings gegen den Finanzierungsmodus.

Art.70 der nBV, sowie zahlreiche parlamentarische Vorstösse auf Bundesebene verlangen von Bund und Kantonen ein verstärktes und zusätzliches sprachpolitisches Engagement. Das Gesetz nimmt diese Forderungen auf und will die Viersprachigkeit der Schweiz als anerkanntes Merkmal fördern. Für den Regierungsrat bildet der vorgelegte Gesetzesentwurf eine gute Basis. Die bereits geleisteten Anstrengungen seitens der Kantone könnten nun mit diesem Gesetz in Zusammenarbeit mit dem Bund gestützt und gefördert werden.

Die Fragen der Finanzierbarkeit, die Aufteilung von Aufgaben und Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen müssten - nach Meinung des Regierungsrates - jedoch überarbeitet und im Sinne des geplanten Neuen Finanzausgleichs geregelt werden.

Um neue finanzielle Aufwendungen in Schranken halten zu können, sollte sich die Unterstützung und Förderung jedoch auf bereits bestehende Massnahmen und Aktivitäten konzentrieren. Bspw. bietet sich in diesem Zusammenhang die Fachstelle ch-Jugendaustausch der in der Stadt Solothurn ansässigen ch-Stiftung geradezu an, als nationale Austauschagentur gesichert zu werden.