Steuererklärung mit dem PC ausfüllen

24.01.2002 - Solothurn – Die solothurnische Steuererklärung kann wieder mit dem PC ausgefüllt werden. Die Software SOTax kann gratis ab 11. Februar von der Homepage des kantonalen Steueramtes heruntergeladen werden. Wer will kann beim Steueramt für 20 Franken auch eine CD-Rom beziehen. Von der Homepage des Steueramtes können zudem verschiedene Formulare heruntergeladen werden.

Das Ausfüllen der solothurnischen Steuererklärung ist dieses Jahr wieder mit dem PC möglich. Das Steueramt lässt damit eine im Jahr des Übergangs von der Vergangenheits- zur Gegenwartsbemessung unterbrochene Tradition wieder aufleben. Dabei ist Vieles neu.

Die PC-Software kann gratis von der Homepage des Steueramtes (http://www.steueramt.so.ch) heruntergeladen werden. Wer will kann beim Steueramt für 20 Franken eine CD-Rom beziehen (Kantonales Steueramt, CD-Rom, Werkhofstrasse 29c, 4509 Solothurn). Das sind rund dreissig Prozent weniger als sie bisher auf dem Markt kostete. Um die Umtriebe für die Steuerzahler und das Steueramt zu minimieren, wird der Steuererklärung ein vorgedruckter Einzahlungsschein beigelegt. Nach Zahlungseingang wird die CD-Rom spätestes innert Wochenfrist verschickt. Gleiches gilt, wenn die 20 Franken in einem Couvert dem Steueramt zugestellt werden. Bestellungen via E-Mail oder Telefon sind nicht mehr möglich. Die CD-Rom kann aber auch beim Steueramt oder einer der Veranlagungsbehörden, jedoch nicht mehr bei den Gemeinden, abgeholt werden.

Die Software ist eine auf solothurnische Verhältnisse angepasste Version von Dr. Tax, der in der Schweiz am stärksten verbreiteten Steuer-Software. Der Download ist ab der Homepage des Steueramtes ab Mitte Februar möglich. Er erfolgt mit einem Link zur Homepage von Dr. Tax. Nach den Angaben der Herstellerfirma ist es möglich, die im Vorjahr eingegebenen Daten in der Steuererklärung 2001B zu übernehmen. Das ist auch für die Zukunft so geplant. Die Herstellerfirma unterhält eine technische Hotline. Für Fachfragen kann man sich an die Staatssteurregisterführer, die Veranlagungsbehörden oder per E-Mail an das Steueramt (steueramt.so.@so.ch) wenden. Die Systemanforderungen sind ein Betriebssystem Windows 95/98/ME/NT 4.0/2000/XP. Empfohlen wird ein Pentium-PC.

Von der Homepage des Steueramtes können ab Mitte Februar auch verschiedene Formulare heruntergeladen werden, statt sie beim Staatssteuerregisterführer zu beziehen. Nebst andern aktuellen Informationen findet man dort zudem ein Merkblatt für Selbständigerwerbende, einen Link zur Kurslistendatenbank der Eidg. Steuerverwaltung, welche sämtliche in der Schweiz kotierten in- und ausländischen sowie die vor- oder ausserbörslich gehandelten Wertpapiere enthält, die Steuerfüsse der Gemeinden und ein Programm zur Berechnung der direkten Bundes-, Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern. Eine Liste der gemeinnützigen Institutionen zeigt, an welche Institutionen man vom Einkommen abziehbare Zuwendungen machen kann.