Der 1. August ist kein Tag der Abfallverbrennung!
29.07.2002 - Solothurn – Auch in diesem Jahr sollen am Nationalfeiertag in unserem Kanton die 1. August-Feuer wieder brennen. Das Amt für Umwelt appelliert an die Bevölkerung den 1. August aber nicht zu einem Tag der kantonalen Abfallverbrennung werden zu lassen. Naturbelassenes Holz kann für das 1. August-Feuer problemlos verwendet werden. Das Verbrennen von Abfall indessen, insbesondere von kunststoffbeschichtetem oder älterem farbig angestrichenem Holz gefährdet die Gesundheit und die Umwelt und ist zudem gesetzeswidrig.
Nach der gemeinsamen, höchst erfolgreichen Aktion "Pfui Tüüfel" möchte das Amt für Umwelt wieder zusammen mit den Gemeinden vorbeugend dafür sorgen, dass am 1. August kein Abfall verbrannt wird.
Bei der Verbrennung von kunststoffbeschichtetem Holz können hochgiftige Dioxin-Belastungen entstehen. Ältere Farbanstriche für Möbel, Fensterläden usw. enthalten giftige Schwermetalle, die im offenen Feuer freigesetzt werden. Zum Schutz von Umwelt und Gesundheit vor Belastungen mit Dioxin und Schwermetallen sind einige einfache, aber wichtige Punkte zu beachten:
- Problemlos ist die Benutzung von trockenem, naturbelassenem Holz, wie etwa Holz aus dem Wald (Reisig, Äste, Stämme usw.), Holzabschnitte aus Sägereien oder Schwemmholz aus Gewässern. Anfeuern kann man mit Papier, keinesfalls aber mit Sonderabfällen wie Altöl, Autoreifen oder Lösungsmitteln.
- Nicht in offenes Feuer gehören Altholz aus Gebäudeabbrüchen (Balken, Täfer usw.), Möbel (Tische, Schränke, Betten, Matratzen usw.) sowie Holzabfälle aus holzverarbeitenden Betrieben und von Baustellen (Spanplattenreste, Schalungstafeln, Gerüstbretter, Palette usw.).
- Besonders gefährlich ist das Verbrennen von Holz, welches mit Holzschutzmitteln behandelt oder druckimprägniert ist, da dabei hochtoxische Luftschadstoffe entstehen (z.B. Eisenbahnschwellen, Telefonstangen, Gartenmöbel, Palisaden, Zäune sowie PVC-beschichtetes Holz). Solche Abfälle wie auch Kunststoffprodukte und -verpackungen müssen in einer dafür speziell ausgerüsteten Kehrrichtverbrennungsanlage verbrannt werden, wo die Abgase mit grossem technischem Aufwand gereinigt werden.
Die Beachtung dieser einfachen Regeln hilft mit, dass 1. August-Feuer nicht zu ungewollten Folgen für Gesundheit und Umwelt führen.