Generelles Projekt Sanierungstunnel Belchen an Bund überwiesen

03.07.2002 - Solothurn/Liestal - Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Solothurn haben in ihren Sitzungen vom 2. Juli 2002 das Generelle Projekt Sanierungstunnel Belchen zuhanden des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) zur Prüfung und Genehmigung verabschiedet. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat voraussichtlich bis im Frühjahr 2003 seinen Entscheid fällen wird.

Im Dezember 2000 hat Bundesrat Moritz Leuenberger die Planung für ein Integrales Betriebskonzept Belchentunnel mit einem Sanierungstunnel freigegeben. Mit der Realisierung einer weiteren Tunnelröhre am Belchen kann diese wichtige Nord-Süd-Achse des Nationalstrassennetzes auch während der zukünftig zu erwartenden Instandsetzungsarbeiten reibungslos funktionieren. Als erste genehmigungspflichtige Projektstufe wurde das Generelle Projekt erarbeitet, das die Grundlage für die weitere Projektierung bildet. Unter Mitwirkung der kantonalen Fachstellen der Kantone Basel-Landschaft und Solothurn wurde ein Umweltverträglichkeitsbericht 2. Stufe, sowie das Pflichtenheft für die Umweltverträglichkeitsprüfung 3. Stufe erstellt. Beide Elemente sind Bestandteil des Generellen Projekts. Nachdem die Belchenkommission an ihrer Sitzung vom 12. April 2002 zum Generellen Projekt Stellung genommen hatte, erfolgte die letzte Bereinigung. Am 2. Juli 2002 haben die Regierungen Basel-Landschaft und Solothurn das Generelle Projekt dem ASTRA zur Prüfung und Genehmigung durch den Bundesrat überwiesen.

Betrieb Sanierungstunnel
Mit der Fertigstellung des Sanierungstunnels werden im Normalbetrieb die beiden äusseren Röhren befahren. Die mittlere Röhre dient dabei als Flucht- und Rettungsstollen. Für die jährlichen Unterhalts- und Wartungsarbeiten und natürlich im Ereignisfall kann der Verkehr mit dem Sanierungstunnel aufrecht erhalten werden. In 15 bis 20 Jahren steht eine umfassende Instandsetzung des heutigen Tunnelsystems an. Diese Arbeiten werden pro Tunnelröhre auf bis zu vier Jahre geschätzt. Die Verfügbarkeit eines Sanierungstunnels bildet eine wesentliche Voraussetzung dafür. Mit dem Sanierungstunnel können dem Verkehr jeweils zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung während zukünftigen Instandsetzungen zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Sanierungstunnel Belchen ist eine Kapazitätserweiterung weder bezweckt, noch technisch möglich, da auf den Zufahrtsstrecken vor und nach dem Belchentunnel jeweils nur zwei Fahrstreifen pro Richtung zur Verfügung stehen.

Ausblick
Mit der Abgabe des Generellen Projekts an den Bund im Juli 2002 und unter Einhaltung aller technischen und rechtlichen Randbedingungen wie Projektauflage und definitiver Bauentscheid könnte der Sanierungstunnel im Jahre 2015 dem Verkehr übergeben werden.

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