Ja zur Änderung der Jodtabletten-Verordnung

03.07.2002 - Solothurn – In seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidg. Departement des Innern zur Jodtabletten-Verordnung befürwortet der Regierungsrat die vorgesehenen Änderungen. Mit der Abgabe der Tabletten durch Swissmedic erfolgt eine zentrale Verteilung und garantiert für eine wirkungsvolle Information der Bevölkerung.

Mit der vorgesehenen Verordnungsänderung werden gewisse Schwachpunkte der bisherigen Regelung eliminiert. So werden die Jodtabletten neu in den Zonen 1 und 2 durch das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic an die Bevölkerung abgegeben. Mit dieser zentralen Verteilung wird auch die Voraussetzung für eine wirkungsvolle Information der Bevölkerung geschaffen. Die Bevölkerung der Zone 2, sie umfasst ein Gebiet mit einem Radius von etwa 20 Kilometern um eine Kernanlage, wurde bisher mit den Jodtabletten nicht versorgt. (Die Zone 1 umfasst das Gebiet unmittelbar bei der Kernanlage mit einem Radius von ca. 5 Kilometern).

Für eine eventuelle Nachbarhilfe wird die Bevölkerung künftig eine genügend grosse Menge Tabletten erhalten. Für die Versorgungssicherheit lagern bei den Gemeinden eine genügende Reserve um Neuzuzüger versorgen sowie Verluste ausgleichen zu können.

Die Organisation des Austausches verfallener Tabletten in beiden Zonen durch den Bund als Garantie für eine Versorgungs- und Qualitätssicherung entspricht den Vorstellungen des Regierungsrates.

Dass damit keine finanzielle Konsequenzen für den Kanton und die Gemeinden verbunden nimmt er wohlwollend zur Kenntnis.