Ja zur Erhöhung der zulässigen Länge von Gesellschaftswagen
03.07.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat unterstützt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Strassen die generelle Zulassung von überlangen Gesellschaftswagen in der Schweiz, die der EG-Norm entsprechen. Zweifel hat er jedoch am vorgesehen Zeitplan. Er glaubt nicht, dass das neue Recht vollständig und lückenlos auf den 1. Dezember 2002 umgesetzt werden kann.
In seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Strassen (Astra) stimmt der Regierungsrat der Änderung der Verkehrsregelverordnung zu. Neu sollen Gesellschaftswagen in der Schweiz zirkulieren können, die der EG-Norm entsprechen.
Die vollständige und lückenlose Umsetzung des neuen Rechts auf den 1. Dezember 2002 scheint dem Regierungsrat indessen fraglich. Seiner Meinung nach wird es nicht möglich sein, auf dieses Datum hin sämtliche Strassenzüge zu signalisieren, die aus technischen Gründen für die neue Fahrzeugkategorie nicht befahrbar sind. Zudem können enge Radien im Einmündungsbereich und Bushaltestellen zu Problemen führen. Die dazu notwendigen baulichen Veränderungen seien - so der Regierungsrat - innert der kurzen Frist aus einsichtigen Gründen nicht realisierbar. Er rechnet deshalb mit gewissen Unzulänglichkeiten, falls die neuen Vorschriften bereits auf den 1. Dezember 2002 in Kraft treten.