Ja zur Verordnung zum Konsumkreditgesetz

03.07.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat ist mit vorgesehener Verordnung zum Bundesgesetz vom 23. März 2001 über den Konsumkredit grundsätzlich einverstanden. Das hat er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement festgehalten.

Der in der Verordnung vorgesehene Höchstzinssatz von 15% vermag - gemäss Regierungsrat - sachlich wie politisch zu überzeugen, sind doch damit Zinsexzesse ausgeschlossen. Die recht detailliert gehaltenen Bestimmungen, welche die Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung für die (gewerbsmässige) Kreditgewährung und Kreditvermittlung regeln, bieten Gewähr, dass effektiv nur zuverlässige, fachlich ausgewiesene Personen, welche zudem in geordneten Vermögensverhältnissen leben und über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügen, eine entsprechende Bewilligung erhalten. Zusätzlich wird damit sichergestellt, dass solche Bewilligungen gesamtschweizerisch nach möglichst gleichen Regeln erteilt werden.