Kantonsrat: Fiko und Sogeko informierten sich über die künftigen Mehrkosten der Spitalversorgung
05.07.2002 - Solothurn – Gesundheitsdirektor Rolf Ritschard hat der Finanz- und der Sozial- und Gesundheitskommission im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung aufgezeigt, dass in den nächsten fünf Jahren in der Spitalversorgung mit Mehrkosten von rund 100 Mio. Franken zu rechnen ist.
Durch einen Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes vom November 2001 wurden mit der Pflicht zur Subventionierung der innerkantonalen Behandlung von Zusatzversicherten in öffentlichen Spitälern dem Kanton Mehrkosten von rund 20 Mio. Franken auferlegt. Im Rahmen der Revision des KVG werden zur Zeit weitere Massnahmen diskutiert, die dem Kanton nochmals Mehrkosten überwälzen würden:
- Mitfinanzierung der Zusatzversicherten in innerkantonalen Privatkliniken sowie die nicht medizinisch bedingten ausserkantonalen Hospitalisationen mit rund 50 Mio. Franken an Mehrkosten
- Mitfinanzierung des Kantons und der Gemeinden an der Langzeitpflege mit rund 30 Mio. Mehrkosten für den Kanton
- Mitfinanzierung der teilstationäre Spitalleistungen mit Mehrkosten von ca. 10 Mio. Franken.
Daneben werden höhere Lohnkosten (neues Arbeitsgesetz: mindestens 5 Mio. Franken für die Einführung der 50-Stundenwoche, neue Berufsausbildung Spitalberufe: rund 7 Mio. Franken) alljährlich zusätzlich anfallen. In den nächsten Jahren ist deshalb für die Spitalversorgung des Kantons Solothurn mit jährlichen Mehrkosten von über 100 Mio. Franken zu rechnen. Dies nebst der anstehenden baulichen Sanierung des Bürgerspitals mit einmaligen Kosten von ebenfalls gegen 100 Mio. Franken.
Die beiden Kommissionen des Kantonsrates nahmen von Finanzdirektor Christian Wanner zur Kenntnis, dass der Kanton die beeinflussbaren Kosten "im Griff" hat, die nicht beeinflussbaren (von extern überwälzten) Kosten aber weit ausserhalb der Budgetvorgaben der Finanzkommission liegen.
Rasche und nachhaltige Lösungen um die sich öffnende Finanzierungslücke zu schliessen, liegen nicht vor. Durch den Verzicht auf die Weiterführung kleinerer Spitäler könnte zwar ein kleiner Teil der erwarteten Mehrkosten aufgefangen werden. Nach Ansicht des Regierungsrates sind aber die Solothurner Stimmberechtigten zur Zeit nicht bereit, Spitalschliessungen zu akzeptieren, gleiches gilt für Steuererhöhungen.
Der Entwurf zum neuen Spitalgesetz (Finanzierungsmodell "Transparenz") sieht vor, neu sämtliche Kosten der Spitalversorgung (Betriebsbeiträge, Investitionen, ausserkantonale Behandlungen, Mitfinanzierung Zusatzversicherte) voll über die Spitalsteuer zu finanzieren. Dies würde eine Erhöhung des Spitalsteuerbezuges von 10% auf 40% bei entsprechender Reduktion des Staatssteuerbezuges bedeuten. Nach diesem Modell wissen die Steuerzahler, wieviel Steuern für die Spitalversorgung alljährlich zu zahlen sind. Dies könnte die Bereitschaft erhöhen, künftig auf "Wünschbares" zu verzichten.
Die Finanzkommission wird an ihrer nächsten Sitzung vom 14. August über allfällig einzuleitende Massnahmen beraten.