Nein zur Gebührenbefreiung für AHV- oder IV-Berechtigte

10.07.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat lehnt den Gesetzesänderungsvorschlag des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation ab, mit dem die Kosten der Gebührenbefreiung der AHV- oder IV-berechtigten Personen mit Ergänzungsleistungen auf die Kantone und Gemeinden überwälzt werden sollen.

Im Zusammenhang mit der Gebührenbefreiung der AHV- oder IV-berechtigten Personen mit Ergänzungsleistungen hielt der Bundesrat fest, er werde prüfen, ob die Gebührenerleichterung künftig mit dem Mittel des Sozialversicherungsrechts verwirklicht werden solle. Deshalb schlägt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation eine Ergänzung des Bundesrechtes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG) vor. Diese sieht die Übertragung der entsprechenden Kosten auf die Kantone und Gemeinden vor, was für den Kanton Solothurn Mehrkosten von gegenwärtig 1.7 Mio Franken, bei Berücksichtigung der Entwicklung sogar bis 4 Mio Franken zusätzlich ausmacht. Das ist für den Regierungsrat nicht annehmbar. Dies ganz abgesehen vom entstehenden administrativen Aufwand.