Zulassungsstopp für Leistungserbringer im Kanton Solothurn

03.07.2002 - Solothurn – Heute hat der Bundesrat die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Krankenversicherung beschlossen. Über die Umsetzung der bundesrätlichen Verordnung im Kanton Solothurn wird der Regierungsrat spätestens Ende August entscheiden. Wahrscheinlich wird sich der Zulassungsstopp im Kanton Solothurn vorerst lediglich auf die Ärztinnen und Ärzte beziehen.

Zunächst müssen die vom Bund vorgelegten Zahlen analysiert und allenfalls korrigiert werden. Diese Zahlen bilden die Basis für die geplante Zulassungsbeschränkung und für allfällige Ausnahmen nach Fachrichtungen und Regionen. Dabei wird der Kanton Solothurn sein Vorgehen eng mit den Nordwestschweizer Kantonen koordinieren.