Autogewerbeverband und Behörden ziehen am selben Strick
12.06.2002 - Solothurn – Der Kanton Solothurn hat mit dem Autogewerbeverband Schweiz (AGVS) eine Vereinbarung über die Auslagerung von Umweltschutz-Kontrollaufgaben unterzeichnet. Damit werden Überwachungsaufgaben aus dem Bereich Umwelt- und Gewässerschutz an eine nichtbehördliche Kontrollinstanz des AGVS ausgelagert, welche in Zukunft die entsprechenden Kontrollen und Überprüfungen in den Betrieben der Branche durchführen wird.
Mit diesem Vertrag versucht der Kanton Solothurn die neuen Bestimmungen der Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung (Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Auslagerung von Vollzugsaufgaben) in sinnvoller Art und Weise umzusetzen und damit die zur Verfügung stehenden Mittel optimal einzusetzen. Zudem werden damit freiwillige Massnahmen der Wirtschaft unterstützt und die Eigenverantwortung und Selbstkontrolle der Branche gefördert.
Das Kontroll-Modell des AGVS wurde gemeinsam zwischen dem Autogewerbeverband und verschiedenen Kantonen - darunter auch der Kanton Solothurn - entwickelt und wird seit zwei Jahren bereits in den Kantonen Zürich, Zug, St. Gallen, Graubünden und Aargau erfolgreich praktiziert. Das Modell sieht vor, dass die Umwelt- und Gewässerschutz-Kontrollen in den Betrieben des Garagen- und artverwandten Gewerbes, welche bisher stichprobenweise ausschliesslich von den kantonalen Behörden durchgeführt worden sind, neu durch nichtbehördliche, unabhängige Kontrolleure, im Auftrag des Umwelt-inspektorates (UWI) des AGVS in bestimmten periodischen Zeitabständen vorgenommen werden.
Berechtigt für die Durchführung der Kontrollen sind Personen, welche die vom AGVS und den Behörden durchgeführten Aus- und Weiterbildungskurse absolviert haben und die in einer Firma tätig sind, welche mit dem AGVS für die Durchführung der Kontrollen einen Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen hat. Die Kontrollen erfolgen unangemeldet, nach den Vorgaben der Schulung durch die Kantone. Die Kosten dieser Kontrollen werden nach dem Verursacherprinzip vom überwachungspflichtigen Betrieb getragen.
Mit dieser branchenweiten Vereinbarung erhofft sich der Kanton eine bessere Akzeptanz der Kontrollen, da sie weitgehend in Eigenverantwortung geschieht und eine praxisnahe Umsetzung. Hinzu kommt, dass eine interkantonale Lösung zu einer Vereinheitlichung des Vollzugs führt, was sich letztlich auch kostenmässig positiv für die Kontrollpflichtigen auswirken dürfte.