Gymnasium Laufen - Aufnahmeverfahren für Thiersteiner neu geregelt
05.06.2002 - Solothurn – Der Regierungsrat hat die Aufnahme der Schüler aus dem Thierstein ins Regionale Gymnasium Laufental-Thierstein neu geregelt. In Anlehnung an das Verfahren des Kantons Basel-Landschaft für die Schüler aus dem Laufental erfolgt die Aufnahme künftig aufgrund der Empfehlung der abgebenden Schule. Die bisher obligatorische Aufnahmeprüfung entfällt damit.
Anfang 2002 ist der neue Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn über die Führung des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein in Kraft getreten. Laut neuem Vertrag richten sich die Zulassungsbedingungen und die Rechtspflege im Bereich der Zulassung nach der Rechtsordnung des Wohnsitzkantons des Schülers.
Der Regierungsrat hat nun eine Verordnung über die Aufnahme in dieses Gymnasium erlassen. Die Einzelheiten wurden vom Departement für Bildung und Kultur in einem Reglement bestimmt. Das ab nächstem Jahr geltende Aufnahmeverfahren wurde von einer Arbeitsgruppe mit Vertretungen der Schulinspektorate der Kantone Solothurn und Basel-Landschaft, des Gymnasiums, der Schulen und Schulkommissionen des Thierstein sowie des Amtes für Mittel- und Hochschulen ausgearbeitet. Das neue Aufnahmeverfahren lehnt sich so weit wie möglich an die entsprechende Regelung des Kantons Basel-Landschaft an, berücksichtigt jedoch die Situation der Thiersteiner Schulen.
Die Aufnahme in die erste Klasse des Progymnasiums erfolgt nach der fünften oder der sechsten Klasse der Primarschule. Die Aufnahme ist jedoch auch nach der dritten Klasse der Bezirksschule möglich, und zwar in die vierte Klasse des Progymnasiums oder in die erste Klasse des Gymnasiums. Die Aufnahme soll auf Grund der Empfehlung der abgebenden Schule erfolgen. Diese Empfehlung wird erteilt, wenn die Leistungen und das Verhalten des Schülers eine erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung am Gymnasium erwarten lassen. Für Schüler der fünften Klasse der Primarschule, die von ihrer Schule nicht zur Aufnahme empfohlen werden, wird die Möglichkeit zur Aufnahme auf Grund einer Prüfung vorgesehen. Diese wird vom Kanton Basel-Landschaft durchgeführt.