Ja zur Änderung der Verordnung zum Arbeitsgesetz

26.06.2002 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Staatssekretariat für Wirtschaft - seco der geplanten Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz zu. Mit der Änderung werden die Sonderbestimmungen für die Branchen Berufstheater und Berufsmusiker neu geregelt.

Nach dem im Jahre 2000 das revidierte Arbeitsgesetz mit den Verordnungen 1 und 2 in Kraft getreten ist, bekundeten die Berufstheater Schwierigkeiten mit der Umsetzung der arbeitsgesetzlichen Bestimmungen. Die neuen Arbeits- und Ruhezeitvorschriften bereiteten ihnen grosse organisatorische und folglich auch finanzielle Schwierigkeiten.

Aufgrund dieser Gegebenheiten wurde die Situation vom Bund nochmals überprüft und entsprechende Änderungsvorschläge ausgearbeitet, die den Bedürfnissen der Berufstheater nach mehr Flexibilität entsprechen, ohne jedoch den Schutz der Arbeitnehmer einzuschränken. Die Änderungsvorschläge wurden auch mit den Sozialpartnern vorberaten.