Ja zur Verlängerung der Sanierungsfristen bei Strassen in der Lärmschutz-Verordnung
19.06.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) grundsätzlich den Vorschlag des Bundes die Sanierungsfristen bei Strassen in der Lärmschutz-Verordnung zu verlängern. Nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Fristen und neuen Verfahrensabläufen. Mit seiner Haltung unterstützt der Kanton Solothurn dabei auch die gleichlautende Stellungnahme der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren-Konferenz BPUK.
Es gehört zu einem der Ziele der heute geltenden Lärmschutz-Verordnung, die bestehenden lärmigen Anlagen mit erheblichen Lärmbelastungen innerhalb einer Frist von 15 Jahren nach Inkrafttreten der entsprechenden Belastungsgrenze zu sanieren. Die Lärmbelastungen solcher Anlagen sollen mit der Sanierung grundsätzlich unter die Immissionsgrenzwerte gesenkt werden. Bei Strassen reicht die zur Verfügung stehende Frist von 15 Jahren (bis 31. März 2002) aber nicht aus, um die Sanierungen abzuschliessen. Die Änderung der Lärmschutz-Verordnung hat zum Ziel, die Sanierungsfristen bei Strassen angemessen zu verlängern (für Nationalstrassen bis 31. März 2007 und für Haupt- und übrige Strassen bis 31. März 2012), die Verfahrensabläufe effizienter zu gestalten und eine periodische Berichterstattung über den Sanierungsstand einzuführen.
Der Regierungsrat bedauert, dass die Umsetzung der Lärmschutz-massnahmen nicht weiter fortgeschritten ist und dass eine Erstreckung der entsprechenden Fristen notwendig wird. Es ist als Tatsache hinzunehmen, dass in der Frist, wie sie die Lärmschutz-Verordnung bisher vorsah und die sehr ambitiös war, die entsprechenden Massnahmen nicht realisiert werden konnten und können. Darum ist es richtig, dass die Lärmschutz-Verordnung entsprechend angepasst wird. Der Regierungsrat unterstützt denn auch im Grundsatz die vorgesehene Fristerstreckung, bezweifelt aber, ob die gewählten Fristen tatsächlich eingehalten werden können. Deshalb beantragt der Regierungsrat, die Sanierungsfristen für National-, Haupt- und übrige Strassen bis Ende 2015 zu verlängern.
Der Regierungsrat fragt sich zudem, ob die vorgesehenen und neuen administrativen Rahmenmassnahmen sinnvoll sind. Die Verzögerung, bzw. Nichterreichung des Zieles liegt in der Sache (Finanzen, konkrete Umstände, Rechtliches) begründet und nicht weil die Kantone nicht willens waren, die Lärmschutzmassnahmen durchzuführen. Er regt deshalb an, dass der administrative Aufwand und die Kontrollmassnahmen, die letztlich auch zu Verzögerungen führen, reduziert werden. Dem Regierungsrat erscheint es daher wenig zweckmässig, eine Änderung der Verfahren vorzunehmen oder zu glauben, durch entsprechende Vorschriften der Berichterstattung etc. eine Verbesserung bewirken zu können.