Lohnklagen der Physiotherapeuten - Kanton siegt vor Bundesgericht

26.06.2002 - Solothurn – Das Bundesgericht hat die Verwaltungsgerichts-beschwerde des Kantons Solothurn in Sachen Einreihung der Physiotherapeuten gutgeheissen. Die vom Kanton vorgeschlagene Einreihung ist demnach nicht geschlechtsdiskriminierend.

Die Physiotherapeuten erhoben im Jahr 1994 Klage gegen die aus ihrer Sicht geschlechtsdiskriminierende Besoldung. Nachdem der Kanton 1996 ein neues Lohnsystem (BERESO) eingeführt und die Funktion Physiotherapeutin / Physiotherapeut der Besoldungsklasse 13 zugewiesen hatte, erachteten die Klägerinnen diese Einreihung weiterhin als diskriminierend und hielten an ihrer Klage fest. Sie verlangten die Besoldungsklasse 17. In einem langen und aufwändigen Gerichtsverfahren, in welchem auf Veranlassung des Gerichts auch ein arbeitswissenschaftliches Gutachten erstellt worden war, wies das Bundesgericht 1998 ein Verwaltungsgerichtsurteil zurück. Gemäss diesem Urteil hätte der Kanton die Klägerinnen in die Besoldungsklasse 16 einreihen sollen. In der Zwischenzeit hat sich die Ausbildung im Bereich der Physiotherapie weiter entwickelt. Der Kanton trug dieser Entwicklung Rechnung und korrigierte die Einreihung in die Besoldungsklasse 14.
 
Im 2001 hat der Kantonsrat den bei der Realisierung der BERESO im Bereich des sozialen und medizinischen Personals getroffenen Minusklassenentscheid aufgehoben. Unter diese Personalkategorien fallen auch die Physiotherapeuten. Dadurch sind die Klägerinnen heute in der Besoldungsklasse 15 eingereiht.

Prinzip der Rechtsgleichheit bestätigt
 
Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass die Einreihung der Funktion Physiotherapeutin / Physiotherapeut in der Besoldungsklasse 15 nicht geschlechtsdiskriminierend sei. Der Bundesgerichtsentscheid bedeutet gleichzeitig, dass das von verschiedenen Seiten immer wieder als mangelhaft und als diskriminierend kritisierte Einreihungssystem sich grundsätzlich bewährt.

Um die Rechtsgleichheit für alle Staatsangestellten sicherzustellen, werden die einzelnen Funktionen mit Hilfe analytischer Arbeitsbewertungen in die verschiedenen Besoldungsklassen eingeteilt.