Nein zur verfassungswidrigen Familienbesteuerung

26.06.2002 - Solothurn – Der Regierungsrat lehnt in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement die neueste Konzeption der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S), zur Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung entschieden ab. Nach Meinung des Regierungsrates ist diese verfassungswidrig, weil sie Einverdienerpaare gegenüber Zweiverdienerpaaren, unabhängig vom Zivilstand, stark benachteilige.

Die Konzeption der WAK-S sieht ein Teilsplitting für Ehepaare vor mit einem Divisor 1,5 oder 1,7, einen Haushaltabzug für Alleinstehende, den Alleinerziehende nebst einem Sonderabzug bis 5‘500 Franken geltend machen können. Der Kinderabzug beträgt einheitlich 11'000 Franken, der Kinderbetreuungsabzug 4'400 Franken. Zudem können Zweiverdiener- und Rentnerehepaare einen Abzug bis zu 24'000 Franken geltend machen.

Das vorgeschlagene Teilsplitting führt bei Zweiverdienerpaaren gegenüber Einverdienerpaaren zu einer wesentlich stärkeren Steuerbelastung, die nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung verfassungswidrig ist. Dieses Missverhältnis soll mit einem Zweiverdienerabzug korrigiert werden. In der vorgeschlagenen Höhe ist ein solcher Abzug sachfremd. Geradezu unverständlich ist für den Regierungsrat, dass dieser Abzug auch Rentnerehepaaren zustehen soll, haben sie doch keine Kosten für die Erzielung des Renteneinkommens. Der Haushaltabzug für Alleinstehende und Alleinerziehende berücksichtigt die höheren Lebenshaltungskosten einer erwachsenen Person in einem Einpersonenhaushalt. Das damit angestrebte Ziel ist für den Regierungsrat grundsätzlich richtig. Die WAK-S will den Abzug gegenüber der Variante Bundesrat und Nationalrat stark herabsetzen, nämlich auf 3'000 bis 4'000 Franken. Das ist zu begrüssen. Der Abzug ist aber missbrauchsanfällig und kann je nach Höhe zu einer sachwidrigen Entlastung Alleinstehender führen. Besser wäre es nach Meinung des Regierunggsrates, die Tarifstrukturen so zu ändern, dass ein solcher Abzug nicht nötig ist.