Teilrevision Kantonale Abfallplanung beschlossen

19.06.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Kantonalen Abfallplanung beschlossen. Diese regelt die Entsorgung der brennbaren Abfälle in Kehrichtverbrennungsanlagen und anderen Verbrennungsanlagen. Die künftige Klärschlammentsorgung in geeigneten Entsorgungsanlagen wird sichergestellt.

Am 1. Januar 2000 wurde das Deponieverbot für brennbare Abfälle in Kraft gesetzt. In der Folge mussten gesamtschweizerisch neue Kehrichtverbrennungsanlagen geplant und gebaut werden. Bei der Kehrichtbeseitigungs AG (KEBAG) in Zuchwil wurde die 4. Ofenlinie zur Erhöhung der Betriebssicherheit realisiert. In der vom Amt für Umwelt vorgelegten Teilrevision Abfallplanung im Bereich brennbarer Abfälle wurde geprüft, ob mit den vorhandenen und geplanten Verbrennungsanlagen für die brennbaren Abfälle auch künftig genügend Verbrennungskapazität besteht. Im weiteren musste mit dem Wegfall der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung die Entsorgung des Klärschlammes neu geregelt werden. Die erforderlichen Richtplananpassungen im Bereich Abfallbewirtschaftung und Abwasserentsorgung müssen eingeleitet werden.
 
Die Planung zeigt auf, dass die Entsorgung der brennbaren Abfälle im Planungszeitraum bis ins Jahr 2010 in der Region südlich des Juras mit der KEBAG Zuchwil und in der Region nördlich des Juras mit der Kehrichtverbrennungsanlage Basel gesichert ist. Die KEBAG fördert die Zusammenarbeit mit dem Kanton Bern und stellt diesem allenfalls freie Verbrennungskapazitäten zur Verfügung. Die KVA Basel sichert sich allenfalls fehlende Verbrennungskapazitäten bei den Nachbaranlagen des Kantons Aargau.

Klärschlamm soll künftig nicht mehr in der Landwirtschaft verwendet sondern verbrannt werden. Eine entsprechende Änderung der Stoffverordnung (Vernehmlassung UVEK läuft) sieht vor, den Einsatz von Klärschlamm als Dünger in zwei Schritten bis ins Jahr 2005 ganz zu verbieten; dies aufgrund der Befürchtungen in der Öffentlichkeit und einem Teil der Abnehmer, dass die Düngung mit Klärschlamm ein Risiko für die Gesundheit und Umwelt darstelle. Für die Klärschlammentsorgung sind die Abwasserreinigung-sanlagen verantwortlich.

Die Entsorgung des Klärschlammes wird mit den drei Verbrennungsanlagen KEBAG Zuchwil für die Region West, RENI Niedergösgen für die Region Ost und ProRheno Basel für die Region Nord sichergestellt. Eine Zuweisung der Abwasserreinigungsanlagen zu den Entsorgungsanlagen erfolgt nur, wenn die Anlagenbetreiber die Entsorgung des Klärschlammes nicht gewährleisten können.