Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag gestartet

25.06.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat hat mit den Personalverbänden die Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag aufgenommen. Mit der Ausarbeitung eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV) beschreitet der Kanton Solothurn Neuland im öffentlichen Sektor. Der Vertrag soll künftig für alle Staatsangestellten der Verwaltung, der Gerichte, der Polizei, der Spitäler sowie für die Lehrerschaft der kantonalen Schulen, der Volksschule und der Kindergärten gelten. Der GAV sollte auf Anfang 2004 in Kraft gesetzt werden.

Arbeit in Projektgruppen

Damit das Ziel eines gemeinsamen GAV überhaupt rechtzeitig realisiert werden kann, bearbeiten vier Projektgruppen gleichzeitig wesentliche Hauptbereiche und unterbreiten ihre Fortschritte laufend dem Verhandlungsgremium zur Konsensfindung.

Die Projektgruppe «Arbeitszeit» überprüft die rechtsgleiche Definition von Arbeitszeit und Unterrichtspensen vor dem Hintergrund der Entwicklungen in anderen Kantonen, beim Bund und in vergleichbaren Branchen.

Die Projektgruppe «Flexible Pensionierung» erarbeitet auf der Grundlage eines Modells des Staatspersonal-Verbandes ein Projekt, welches eine verbesserte frühzeitige Pensionierung ermöglicht, unter Berücksichtigung des Auftrages aus dem noch pendenten Postulat «Erleichterte vorzeitige Pensionierung».

Die Projektgruppe «Lohnkonzept» entwickelt das geltende Lohnkonzept unter Berücksichtigung der vom Kantonsrat im Rahmen von «So+» beschlossenen Massnahmen und der Forderung der Personalverbände weiter. Es gilt insbesondere die Parameter zur Überprüfung der Marktkonformität und der Rechtsgleichheit festzulegen und Lohnvergleichsmodelle mit anderen Kantonen, dem Bund und anderen Branchen zu entwickeln. Weiter soll ein paritätisches Gremium und ein Korrekturmechanismus zur Wiederherstellung der Marktkonformität und der Rechtsgleichheit bei festgestellten Mängeln der Besoldung geschaffen werden.

Eine vierte Projektgruppe überprüft und regelt schliesslich die «Lohnnebenleistungen» unter Berücksichtigung der Rechtsgleichheit.