Verordnungen zur Pädagogischen Fachhochschule erlassen

19.06.2002 - Solothurn – Der Regierungsrat hat ergänzende Bestimmungen zum Gesetz über die Pädagogische Fachhochschule (PFH) und zur Überführung des Lehrerseminars in die neue Institution erlassen. Darin legt er - unter anderem - die Studiengänge und die Zulassungsbestimmungen der PFH fest. Die gesetzlichen Grundlagen für Aufbau und Betrieb der Pädagogischen Fachhochschule treten auf den 1. August 2002 in Kraft.

Gestützt auf das Gesetz über die Pädagogische Fachhochschule vom 4. September 2001 wird die neue Lehrerbildungsinstitution des Kantons Solothurn im Herbst 2003 ihren Betrieb aufnehmen. Der Regierungsrat hat nun die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz und die Regelungen für die Überführung der heutigen Institutionen (Lehrerseminar, Kindergärtnerinnenseminar, Lehrerweiterbildung) in die Pädagogische Fachhochschule erlassen. Die weiteren Regelungen zur Organisation und zum Schulbetrieb der PFH sind vom Schulrat zu erlassen. Dieser wird im Laufe dieses Jahres eingesetzt.

Die Pädagogische Fachhochschule (PFH) soll in den Räumlichkeiten des bisherigen Lehrerseminars in Solothurn geführt werden. Der Regierungsrat legte deshalb Solothurn als Schulstandort und Sitz der Schule fest. Die Verordnung bestimmt ferner das Angebot in der Grundausbildung. Es sollen zwei Studiengänge geführt werden, einer für Lehrkräfte des Kindergartens und der Unterstufe der Primarschule (1. und 2. Schuljahr) und einer für Lehrkräfte der Mittelstufe Primarschule (3.-6. Schuljahr).

Die PFH kann ausserdem Zusatzausbildungen anbieten, mit welchen die mit der Grundausbildung erworbene Lehrberechtigung für die jeweils andere Stufe ausgeweitet werden kann. Mit dieser Gliederung wird insbesondere den gestiegenen Anforderungen des Unterrichtens sowohl in der Vorschul- wie in der Primarschulstufe Rechnung getragen und eine adäquate Qualifizierung der Lehrpersonen für die jeweilige Stufe ermöglicht.

Die Zulassungsbedingungen entsprechen den Vorgaben der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren. Neben der gymnasialen Maturität führen auch andere Bildungswege zum Studium an der PFH. Namentlich steht der Zugang auch Berufsmaturanden offen. Die PFH kann einen Vorkurs führen, mit dem sich jene für das Aufnahmeverfahren vorbereiten können, welche die Voraussetzungen für die prüfungsfreie Aufnahme nicht erfüllen.

In einer Uebergangs-Verordnung wurden die bisher in mehreren Erlassen enthaltenen Bestimmungen bezüglich Promotion, Entlassung und Abschlussprüfung der bisherigen Ausbildungsgänge des Lehrerseminars in einem Reglement zusammengeführt und angepasst. Die entsprechenden Bestimmungen werden nach dem Auslaufen der bisherigen Ausbildungsgänge ausser Kraft treten.

Den Leistungsauftrag an die Pädagogische Fachhochschule wird der Kantonsrat Ende dieses Jahres beschliessen.