Ja mit Vorbehalt zur Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz

06.03.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an das seco - Staatssekretariat für Wirtschaft - grundsätzlich die Änderungen der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz. Er lehnt jedoch eine Zuteilung des kantonalen Arbeitsinspektorates Solothurn zum neu geschaffenen Dienstleistungszentrum "Arbeitsinspektion West in Lausanne" aus organisatorischen und verkehrstechnischen Gründen ab.

In seiner Antwort an das seco - Staatssekretariat für Wirtschaft - unterstützt der Regierungsrat die vorgesehene Stossrichtung der Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes. Diese sieht vor, dass das operationelle Vollzugsgeschäft ausschliesslich bei den kantonalen Arbeitsinspektoraten liegt. Beim Bund bleibt weiterhin die Oberaufsicht sowie zentral wahrzunehmende Aufgaben wie Grundlagenarbeit, Ausbildung, Arbeitshilfen, Rechtsentwicklung etc. Die neu geregelte Aufgabenteilung hat beim Bund organisatorische Auswirkungen. Die bisherigen vier Eidgenössischen Arbeitsinspektorate in Lausanne, Aarau, Zürich und St. Gallen werden zu zwei gleich grossen Dienstleistungszentren "Arbeitsinspektion West in Lausanne" und "Arbeitsinspektion Ost in Zürich" zusammengefasst. Bei dieser Zusammenlegung ist vorgesehen, dass das kantonale Arbeitsinspektorat Solothurn dem Dienstleistungszentrum "Arbeitsinspektion West in Lausanne" zugeteilt wird.

Mit dieser Zuteilung ist der Regierungsrat des Kantons Solothurn nicht einverstanden. Aus organisatorischen und verkehrsmässigen Gründen befürwortet er eine Angliederung an das Dienstleistungszentrum "Arbeitsinspektion Ost in Zürich". Zudem erachtet er eine Aufteilung nach Sprachregionen als sinnvoll.