Ja zu weiteren Massnahmen zum Schutz der Atmosphäre
13.03.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat befürwortet in seiner Vernehmlassung an das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Änderungen der Stoffverordnung. Mit seinem Vorschlag will der Bund die Verwendung von einzelnen Stoffen neu regeln, welche die Ozonschicht zerstören oder zur Erwärmung der Atmosphäre beitragen.
Der Änderungsentwurf des Bundesrates betrifft zwei verschiedene Bereiche des globalen Umweltschutzes: den Schutz der Ozonschicht und die Bekämpfung der Klimaerwärmung. Der Regierungsrat begrüsst in seiner Antwort an das UVEK die vorgeschlagenen Änderungen der relevanten Stoffverordnung und der Luftreinhalte-Verordnung, auch wenn der Vollzug auf Bundes- und Kantonsebene zu einem Mehraufwand führt. Der Regierungsrat schlägt sogar vor, Einschränkungen und Verbote bei einzelnen Stoffen früher vorzunehmen, als dies der Bundesrat vorsieht.
Zum Schutz der Ozonschicht hat der Bundesrat die massgebende Stoffverordnung seit 1991 bereits mehrfach angepasst und damit auch bedeutende Erfolge erzielt. So konnte beispielsweise der Verbrauch der gefährlichen Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) von 8000 Tonnen im Jahr 1986 auf 70 Tonnen im Jahr 2000 gesenkt werden. Internationale Vereinbarungen einerseits und Fortschritte der chemischen Industrie bei der Entwicklung von Ersatzprodukten andererseits machen es nun möglich, die Anstrengungen zum Schutz der Ozonschicht weiter zu intensivieren. Der Bundesrat schlägt beispielsweise ein vollständiges Verbot der FCKW und von Methylbromid ab dem Jahr 2003 vor und beabsichtigt, die Ein- und Ausfuhrbestimmungen für verschiedene Stoffe zu verschärfen.
Die zusätzlichen Massnahmen zur Verminderung der Klimaerwärmung hat die internationale Staatengemeinschaft mit dem Protokoll von Kyoto verabschiedet. Diese Beschlüsse sollen nun mit der Anpassung der Stoffverordnung auch in die schweizerische Umweltschutzgesetzgebung überführt werden. Die vorgeschlagenen Regelungen betreffen Substanzen, die als "in der Luft stabile Stoffe" zusammengefasst werden. Diese Stoffe sind zwar erst seit kurzem auf dem Markt, ihr Verbrauch nimmt jedoch rapide zu und dürfte sich bis zum Jahr 2010 verdreifachen, wenn keine restriktiven Massnahmen ergriffen werden. Einzelne dieser Substanzen haben ein Klima-Erwärmungspotential, das zwischen 1000 und 24'000 mal grösser ist als das bekannte Treibhausgas CO2. Die neuen Regelungen sehen nun vor, den Einsatz von "in der Luft stabilen Stoffen" auf Verwendungszwecke zu beschränken, in denen diese Stoffe nicht ersetzt werden können.
Die in einzelnen Industriezweigen bereits ausgearbeiteten Branchenvereinbarungen konnten, im Sinne des Kooperationsprinzips, in die Verordnungsänderungen mit einbezogen werden.