Kantonsrat: Miliztaugliche Parlamentsreform - Reformkommission vor dem Abschluss ihrer Arbeit
08.03.2002 - Solothurn – Die Reformkommission des Kantonsrats hat ihren Bericht zuhanden des Parlaments im Entwurf fertiggestellt. Der Entwurf geht an den Regierungsrat zur Stellungnahme; anschliessend wird der Bericht zuhanden des Kantonsrats bereinigt und verabschiedet. Neu soll es eine «Kommission für Wirtschaft und Abgaben» (WAK) geben und es soll unter bestimmten Umständen möglich sein, dass ein Parlamentsmitglied gleichzeitig in zwei Kommissionen mitwirkt.
Die Reformkommission unter dem Vorsitz von Lorenz Altenbach (FdP, Dornach) hat ihren Bericht zur «miliztauglichen Parlamentsreform» im Entwurf fertiggestellt. Die Kommission hat damit gerechnet, dass der Gegenvorschlag zur Initiative «100 Kantonsräte sind genug» angenommen wird und kann deshalb ohne Verzug nach der Abstimmung vom vergangenen Wochenende ihren Bericht dem Regierungsrat zur Stellungnahme übermitteln. Nach Eingang der Stellungnahme des Regierungsrates wird die Kommission den Bericht bereinigen und zuhanden des Kantonsrats verabschieden.
Nach der Annahme des Gegenvorschlags zur Volksinitiative am vergangenen Wochenende steht fest, dass der Solothurner Kantonsrat ab der Legislaturperiode 2005-2009 nur noch 100 Mitglieder umfassen wird. An dieser Zahl orientiert sich deshalb auch die Arbeit der parlamentarischen Reformkommission.
Die bedeutendsten Änderungen wird es voraussichtlich beim Kommissionensystem geben, weil zwei gegensätzliche Ziele gesteckt sind: Einerseits sollen - nicht zuletzt mit Blick auf die Auswirkungen der flächendeckenden Einführung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV) - möglichst alle Kantonsratsmitglieder in die Kommissionsarbeit einbezogen werden. Andererseits sollen die Kommissionen effektive Arbeit bei der Vorberatung ihrer Geschäfte leisten, was bedeutet, dass sie die politischen Verhältnisse im Plenum spiegeln müssen. Das erste Ziel lässt sich nur erreichen, wenn das Konzept der proportionalen Vertretung der Fraktionen in den Kommissionen fallen gelassen wird; das zweite Ziel lässt sich im Gegensatz dazu nur erreichen, wenn ein Proporz bei der Sitzverteilung beachtet wird. An der proportionalen Zuteilung der Sitze an die Fraktionen will die Kommission festhalten. Hingegen soll das geltende Verbot von Doppelmandaten gelockert werden, damit Fällen Rechnung getragen werden kann, in denen eine Fraktion nicht alle ihr zustehenden Kommissionssitze besetzen kann, z.B. weil ihr aufgrund der Proporzberechnung mehr Sitze zustehen als sie überhaupt Mitglieder hat, oder weil es einem Fraktionsmitglied aus objektiven Gründen nicht möglich ist, in einer Kommission mitzuwirken. Ausserdem sollen die Fraktionen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit haben, Kommissionssitze, die sie nicht besetzen können, an eine andere Fraktion abzutreten. Neu soll es eine «Kommission für Wirtschaft und Abgaben» (WAK) geben, unter entsprechender Entlastung der Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission. Die Redaktionskommission soll wie bisher aus 3 Mitgliedern bestehen, die anderen 7 ständigen Kommissionen sollen neu 13, statt wie bisher 15 Mitglieder umfassen. Nach diesem Konzept werden insgesamt 94 Kommissionssitze unter 100 Parlamentsmitgliedern zu verteilen sein. Der Vorteil eines solchen Systems liegt auf der Hand: die Kommissionen sind so breit wie möglich abgestützt und es ist die grösstmögliche Zahl von Parlamentariern und Parlamentarierinnen in die Kommissionsarbeit einbezogen. Dieser Vorteil hat allerdings eine Kehrseite, die nicht übersehen werden darf: Die Arbeitslast für das einzelne Parlamentsmitglied wird zunehmen, weil gegenüber heute gleich viel oder sogar mehr Arbeit (Stichworte: Globalbudgets, Controlling etc.) auf weniger Personen verteilt werden muss.