Kantonsrat: Oberrichterwahlen - Justizkommission (JUKO) unterbreitet Kantonsrat Zweiervorschlag

07.03.2002 - Solothurn – Die Justizkommission (JUKO) hat sich an ihrer Sitzung vom 6. März 2002 unter der Leitung von Herbert Wüthrich (SVP, Gerlafingen) entschieden, dem Kantonsrat für die bevorstehenden Oberrichterwahlen einen Zweiervorschlag zu unterbreiten.

Auf die Ausschreibung für die neu zu besetzende Oberrichterstelle sind fristgerecht 4 Bewerbungen eingegangen. Alle vier Kandidaten wurden gestern zu einem Vorstellungsgespräch vor die Justizkommission eingeladen und wurden einhellig als fachlich gut ausgewiesen beurteilt. Die Kommission entschied, dem Kantonsrat im Sinne einer echten Auswahl, folgenden Zweiervorschlag zu unterbreiten (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Daniel Kiefer, 1957, lic. iur., Fürsprech und Notar, Solothurn (SP)
  • Hans-Peter Marti, 1958, lic. iur., Fürsprech und Notar, Breitenbach (FdP)

Der Kantonsrat wird die Wahl an der März-Session, voraussichtlich am 27. März 2002 vornehmen.

Erstmals wird ein Oberrichterposten aufgrund einer öffentlichen Stellenausschreibung besetzt. Dieses Verfahren geht auf einen Beschluss des Büros des Kantonsrats vom 25. März 1997 zurück, grundsätzlich alle vom Kantonsrat zu besetzenden Vollzeitämter öffentlich auszuschreiben. Bis dahin wurden Nominationen für diese Funktionen - darunter auch Oberrichter - ohne Stellenausschreibung und ausschliesslich von den Fraktionen eingebracht. Das Verfahren mit öffentlicher Ausschreibung soll dazu beitragen, dass der Kantonsrat aufgrund eines breiteren Spektrums aufgrund der Bewerbungen seine Wahl treffen kann. Damit wird dem in der Verfassung verankerten Grundsatz nachgelebt, wonach öffentliche Ämter durch die am besten geeigneten Personen zu besetzen sind, wobei nach Möglichkeit die verschiedenen Bevölkerungskreise, namentlich die Regionen und die politischen Richtungen, angemessen zu berücksichtigen sind (Artikel 60 der Kantonsverfassung).

Unter dem alten System wurden dem Kantonsrat in der Regel Einer- oder Zweier-Kandidaturen aufgrund eines historisch gewachsenen freiwilligen Proporzes jeweils nur von einer Fraktion unterbreitet. Unter diesem System bestimmten die Fraktionen, wer dem Kantonsrat als Kandidat oder Kandidatin präsentiert wurde. Heute können sich aufgrund der öffentlichen Ausschreibung alle Personen bewerben und sich dem Kantonsrat als Wahlbehörde als Kandidat oder Kandidatin präsentieren, die die objektiven Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen. Die Kommission gibt dem Kantonsrat zwar eine an Artikel 60 der Kantonsverfassung orientierte Empfehlung ab, die sich auf die schriftlichen Bewerbungsunterlagen und Bewerbungsgespräche mit den Kandidaten und Kandidatinnen stützt. Der Kantonsrat ist indessen nicht an diese Empfehlung gebunden.

Aufgaben der Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates

  • der Aufsichtsbereich über alle Justizorgane und Amtschreibereien
  • Sie bearbeitet Sachgeschäfte aus den Bereichen Justiz, Polizei, Gesamtverteidigung und Katastrophenvorsorge und ist zudem zuständig für die
  • Vorberatung von Begnadigungsgesuchen, Beschwerden, Petitionen und diversen Wahlgeschäften.