Start der Gesamtarbeitsvertrags-Verhandlungen

13.03.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat hat mit den Personalverbänden die Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag aufgenommen. Innerhalb von zwei Jahren soll ein Vertragswerk ausgehandelt werden, in welchem das Anstellungsverhältnis zwischen dem Staat und den Staatsangestellten geregelt sein wird.

Das seit einem halben Jahr gültige, revidierte Staatspersonalgesetz gibt dem Regierungsrat die Kompetenz, mit den Personalverbänden einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auszuhandeln. Mit dem Zustandekommen eines GAV gehen verschiedene Besoldungs- und Anstellungskompetenzen vom Kantonsrat auf die Sozialpartner über.

Dieses zeitlich und inhaltlich ehrgeizige Projekt soll mit einer angepassten Projektorganisation angegangen werden. In einem Verhandlungsgremium, dem Herzstück der Projektorganisation, werden die einzelnen Punkte des Vertrages ausgehandelt. Der Regierungsrat hat Walter Stäheli, Chef des Kantonalen Personalamtes, mit der Verhandlungsführung seitens des Arbeitgebers bestimmt. Die Personalverbände haben beschlossen, als Verhandlungsgemeinschaft aufzutreten. Als Wortführer werden alternierend Pirmin Bischof, Sekretär des Staatspersonalverbandes (StPV), Roland Misteli, Geschäftsführer des Verbandes Lehrerinnen und Lehrer Solothurn (LSO) sowie Claudia Heusi, Sekretärin des Verbandes des Personals Öffentlicher Dienste Solothurn (vpod) die Verhandlungen leiten.

Weitere Vertragsparteien auf Arbeitnehmerseite sind die lokalen Sektionen des Verbandes der Assistenz- und Oberärzte und des Schweizerische Berufsverbandes der Krankenschwestern und Krankenpfleger.

Der Vertrag soll künftig für alle Staatsangestellten der Verwaltung, der Spitäler sowie für die Lehrerschaft der kantonalen Schulen und der Volksschule gelten. Verschiedene Projektgruppen bereiten Spezialthemen vor und unterbreiten sie dem Verhandlungsgremium zur Konsensfindung. Gesteuert und koordiniert wird das Projekt durch eine Projektleitung, welche - wie auch alle anderen Gremien - aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammengesetzt ist.

Sowohl für die Personalverbände als auch für den Regierungsrat ist die Form des Aushandelns eines Gesamtarbeitsvertrages neu - eine Herausforderung für beide Seiten. In einer ersten Sitzung waren der gegenseitige Wille und die Bereitschaft zu einer konstruktiven Zusammenarbeit erkennbar.

Zur Finanzierung der Aufwendungen auf Arbeitnehmerseite wird das gesamte Personal einen Solidaritätsbeitrag leisten müssen. Die Höhe dieses Betrages und der Erhebungsbeginn sind noch nicht geregelt.