Waldreservate im Kanton Solothurn: Ein Beitrag für die Natur

20.03.2002 - Solothurn – Der Regierungsrat hat das Waldreservatskonzept zur Kenntnis genommen. Die Ergebnisse dokumentieren, dass sich ein Viertel der Waldfläche des Kantons für Waldreservate eignen würde. Mit dem Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft konnten bis heute für acht Prozent des Solothurner Waldes mit freiwilligen Vereinbarungen 95 Waldreservate realisiert werden. Das vorliegende Konzept ermöglicht den Behörden und politischen Entscheidungsträgern die künftigen Ziele hinsichtlich der Schaffung weiterer Reservate zu evaluieren und festzulegen.
 
Waldreservate bezwecken in erster Linie die Erhaltung und Förderung der biologischen, standörtlichen und strukturellen Vielfalt im Wald sowie das Gewähren einer natürlichen und nach Möglichkeit ungestörten Waldentwicklung. Die Leistungen des Waldes werden als Waldfunktionen bezeichnet und in die drei unter sich gleichrangigen Bereiche Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktion unterteilt. Welchem Wald Vorrangstellung zukommt, ist das Ergebnis einer Interessenabwägung. Neben der Verfügbarkeit als Erholungsraum für den Menschen, dem Schutz von Siedlungen und Verkehrswegen oder als Produzent für den nachwachsenden Rohstoff und erneuerbaren Energieträger Holz, erfüllt der Wald als häufig noch grossflächige naturnahe Lebensgemeinschaft wichtige Aufgaben im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes. Waldreservate stellen dabei sicher, dass die Natur vor allen anderen Ansprüchen Vorrang hat.

1992 hat der Kantonsrat das Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft beschlossen. Dieses bezweckt möglichst grossflächig miteinander verbundene Lebensräume der einheimischen Pflanzen- und Tierwelt sowie charakteristische Landschaftsbilder zu erhalten und aufzuwerten. Das Programm fördert unter anderem auch die Schaffung von Waldreservaten. Für geeignete Wälder können interessierte Waldeigentümer mit dem Kanton auf freiwilliger Basis Vereinbarungen über 100 Jahre abschliessen, die in der Regel den Verzicht auf jegliche Holznutzung beinhalten. Dies ermöglicht der Natur sich möglichst ohne menschliche Einwirkungen ungestört zu entwickeln. Das Betreten in ortsüblichem Umfang und die Jagd werden dabei grundsätzlich nicht eingeschränkt. Für den Verzicht auf einen wirtschaftlichen Ertrag erhalten die Waldeigentümer von Bund und Kanton eine angemessene jährliche Abgeltung. Bis 2004 sollen im Mehrjahresprogramm 3'000 Hektaren, oder zehn Prozent der solothurnischen Waldfläche, als Reservate ausgeschieden werden. Dieses Ziel kann voraussichtlich erreicht werden, konnten doch bis Ende 2001 Vereinbarungen für 95 Waldreservate mit einer Fläche von 2'390 Hektaren abgeschlossen werden. Das grösste zusammenhängende Waldreservat mit 409 Hektaren befindet sich auf Gemeindegebiet von Bettlach und Selzach, nachdem kürzlich eine bedeutende Erweiterung erfolgt ist.

Da ein fachlich begründetes Konzept über den gesamten Kanton fehlte und der Bund seine Beiträge künftig von einem genehmigten Konzept abhängig macht, wurde das Kantonsforstamt vom Regierungsrat beauftragt ein kantonales Waldreservatskonzept zu erarbeiten. Von den Ergebnissen, die nun in Form eines Berichtes und vier Kartenblättern im Massstab 1:25'000 vorliegen, hat der Regierungsrat Kenntnis genommen. Gesamthaft eignen sich dabei 7'850 Hektaren oder rund 25 Prozent der Waldfläche des Kantons für Waldreservate. Bis zum Ende des laufenden Mehrjahresprogrammes Natur und Landschaft soll das bestehende Reservatsnetz mit Flächen hoher Priorität bis zum Zielwert von 3'000 Hektaren ergänzt werden. Mit dem Anschlussprogramm wird dann zu entscheiden sein, ob und um wieviel die vom Kantonsrat 1992 festgelegte Zielgrösse eines Waldreservatsanteils von zehn Prozent an der Gesamtwaldfläche des Kantons angehoben werden soll.
 
Das Waldreservatskonzept zeigt zudem auf, welche geeigneten Flächen im Rahmen eines Anschlussprogrammes mittelfristig im Vordergrund stünden und realisiert werden sollten. Für die Grundeigentümer haben die Ergebnisse des Waldreservatskonzeptes keine rechtlich einschränkende Wirkungen. Einschränkungen in der Bewirtschaftung entstehen erst mit dem Abschluss von Vereinbarungen, die für die Waldeigentümer weiterhin freiwillig sind.