Ja zum Sortenschutzgesetz
01.05.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat hat in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement der geplanten Aenderung des Sortenschutzgesetz grundsätzlich zugestimmt. Die Aenderungen bezwecken eine Angleichung an das europäische Recht.
In seiner zustimmenden Stellungnahme verlangt er aber, dass das sogenannte Landwirte-Privileg, welches die Nutzung von auf dem Betrieb produziertem Saatgut für den Eigenbedarf erlaubt, nicht durch weitere Ausnahmen aufgeweicht wird.