Kanton hat keine Zahlungen an Iwan Schmid geleistet

21.05.2002 - Solothurn - Der Kanton Solothurn hat an den ehemaligen Wangner Hundezüchter Iwan Schmid noch keinerlei Zahlungen geleistet. Der Kanton tritt damit Medienmeldungen entgegen, die aussagten, Schmid hätte sich ins Ausland abgesetzt und sich dort eine neue Existenz aufgebaut, obwohl er hohe Steuerschulden hinterlassen habe.

Iwan Schmid hatte zwar in einem Prozess gegen den Kanton vor dem Verwaltungsgericht teilweise obsiegt. Die zugesprochene Schadenersatzsumme beträgt rund 150'000 Franken. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes ist jedoch noch nicht in Rechtskraft erwachsen, da Iwan Schmid dagegen eine staatsrechtliche Beschwerde an das Bundesgericht erhoben hat. Der Kanton hat bis heute - mit Ausnahme der Parteientschädigung an den Anwalt - noch keine Leistungen erbracht.

Erst wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, würde der Kanton zahlungspflichtig; er wird aber seine diversen Forderungen gegen Iwan Schmid mit der ausgesprochenen Schadenersatzsumme vollumfänglich verrechnen. Diese verrechenbaren Gegenforderungen übersteigen - Stand heute - den Betrag, welchen das Verwaltungsgericht Schmid zugesprochen hat, so dass keine Geldflüsse zu erwarten sind.

Abzuwarten bleibt selbstverständlich das Verfahren vor dem Bundesgericht.