Kantonsrat: Geschäftsprüfungskommission genehmigt Rechenschaftsbericht des Regierungsrats

29.05.2002 - Solothurn – Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrats beantragt dem Kantonsrat die Genehmigung des Rechenschaftsberichts des Regierungsrats über die Jahre 2000 und 2001 und nimmt Kenntnis vom Bericht über den Stand der Bauten der solothurnischen Krankenanstalten.

Unter der Leitung ihres Präsidenten, Manfred Baumann (SP, Nennigkofen), behandelte die GPK den Rechenschaftsbericht des Regierungsrats über die Tätigkeit der kantonalen Verwaltung in den Jahren 2000 und 2001 und beantragt dem Kantonsrat einstimmig dessen Genehmigung. Zur Vorbereitung der Sitzung hatten die GPK-Mitglieder in Ausschüssen sämtliche Departemente besucht und den Departementsvorstehern bzw. der Departementsvorsteherin und weiteren Verantwortlichen Fragen gestellt und ergänzende Informationen verlangt. Gleichzeitig nahm die GPK auch Kenntnis von den Jahresberichten der Globalbudgetdienststellen.

Ferner liess sich die GPK von Vertretern des Spitalamtes und des Hochbauamtes den Stand der Bauten der solothurnischen Krankenanstalten erläutern. Darüber hat die Verwaltung jährlich dem Kantonsrat einen schriftlichen Bericht zu unterbreiten, der vom Parlament auf Antrag der GPK formell zur Kenntnis genommen wird. Der Unterhalt der Spitäler beschränkte sich auf das Notwendigste. Bei den Investitionsvorhaben zu Lasten des Spitalbaufonds bildeten die Psychiatrischen Dienste des Kantons Solothurn, das Kantonsspital Olten und die Höhenklinik Allerheiligenberg die Schwerpunkte. Dazu kommen 28 einzelne Objektkredite gemäss Hochbauprogramm im Rahmen des Ausserordentlichen Unterhaltes respektive der Globalbudgetreserven bzw. Spezialkredite der Spitäler. Inskünftig werden alle baulichen Investitionsprojekte über Fr. 70'000.-- - sowohl die über den Spitalbaufonds als auch die über Globalbudgetreserven finanzierten - in das Jahresbauprogramm zum ausserordentlichen Gebäudeunterhalt aufgenommen. Projekte, die über die Globalbudgetreserven der Spitäler finanziert werden, sind in dieser Vorlage explizit aufzuführen und entsprechend hervorzuheben. Lehnt der Kantonsrat im Rahmen der Beratung der Vorlage ein Projekt ab, darf es nicht realisiert werden.