Kantonsrat: Miliztaugliche Parlamentsreform - Reformkommission verabschiedet Bericht und Antrag zuhanden des Kantonsrats

10.05.2002 - Solothurn – Die Reformkommission des Kantonsrats hat ihren Bericht mit ihren Anträgen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Als wesentlichste Neuerungen schlägt sie vor, eine «Kommission für Wirtschaft und Abgaben» (WAK) zu schaffen und es soll unter bestimmten Umständen möglich sein, dass ein Parlamentsmitglied gleichzeitig in zwei Kommissionen mitwirkt. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Juni-Session des Kantonsrats behandelt.

Am 4. November 1998 verlangten Eva Gerber und Mitunterzeichner mit einer Motion eine miliztaugliche Parlamentsreform. Darin wurde der Kantonsrat eingeladen, eine parlamentarische Kommission einzusetzen mit dem Ziel, für die Wahl, Organisation und Tätigkeit des Parlaments zukunftstaugliche Reformen vorzuschlagen. Insbesondere vier Bereiche sollten dabei «in ganzheitlicher Weise» angegangen werden:

  • Die Reduktion der Mitgliederzahl (des Kantonsrates) und der Wahlkreise;
  • das Kommissionssystem (Sachbereiche, Anzahl, Zusammensetzung, Ersatzmitglieder);
  • die Amtsperiode, der Sitzungsmodus und die Entschädigungsregelung;
  • die Erhöhung der Miliztauglichkeit und die Verstärkung der Parlamentsdienste.

Die Reformkommission unter dem Vorsitz von Lorenz Altenbach (FdP, Dornach) hat ihren aufgrund dieser Motion erarbeiten Bericht mit Anträgen zur «miliztauglichen Parlamentsreform» fertiggestellt. Die Reform soll mit der Verkleinerung des Kantonsrats auf Beginn der Amtsperiode 2005-2009 in Kraft treten.
Zum ersten Bereich wurde eine Volksinitiative eingereicht, über die inzwischen abgestimmt worden ist und die eine Reduktion der Anzahl Parlamentsmitglieder auf 100 sowie die Definition der Amteien als neue Wahlkreise gebracht hat. Die wesentlichsten Vorschläge der Kommission in den übrigen Bereichen sind:
Es soll als neue ständige Sachkommission eine «Kommission für Wirtschaft und Abgaben» geschaffen werden, die den sachpolitischen Aspekt von Wirtschaftsfragen aufwertet, ohne den finanzpolitischen Aspekt abzuwerten, dem nach wie vor die Finanzkommission besondere Aufmerksamkeit widmen soll.
Alle sieben ständigen Kommission sollen neu 13 Mitglieder umfassen; ausgenommen die Redaktionskommission, die weiterhin aus drei Mitgliedern bestehen soll. Bei inskünftig noch 100 Parlamentsmitgliedern wird damit die breitest mögliche Abstützung der Kommissionen mit total 94 Kommissionssitzen im Plenum erreicht. An der proportionalen Zuteilung der Sitze an die Fraktionen soll festgehalten werden. Das geltende Verbot von Doppelmandaten soll aber gelockert werden, damit Fällen Rechnung getragen werden kann, in denen eine Fraktion nicht alle ihr zustehenden Sitze besetzen kann. Ausserdem sollen die Fraktionen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit haben, Kommissionssitze an eine andere Fraktion abzutreten.

Weiter soll das heute für verschiedene Fälle vorgesehene Quorum von 25 Ratsmitgliedern (z.B. zur Einreichung eines Verordnungsvetos oder zur Einberufung des Kantonsrats) im Hinblick auf die Verkleinerung des Parlaments proportional herabgesetzt und neu auf 17 festgesetzt werden.

Wenn der Regierungsrat nicht in der Lage ist, einen parlamentarischen Vorstoss innerhalb der bestehenden gesetzlichen Ordnungsfristen zu beantworten, soll er neu die Verspätung gegenüber dem Parlament erklären und begründen.

In finanzieller Hinsicht erachtet es die Kommission unter finanzpolitischen Aspekten nicht als opportun, die Sitzungsentschädigungen der einzelnen Parlamentsmitglieder oder die Fraktionsbeiträge zu erhöhen. Die Miliztauglichkeit des Parlamentsbetriebs hängt aber auch davon ab, wie gut sich die Fraktionen organisieren können und das wiederum hängt wesentlich auch von den Finanzen ab. Aus diesem Grund schlägt die Kommission vor, die aus dem nach wie vor auf 200'000 Franken plafonierten Gesamtbetrag vorweg auszurichtenden Sockelbeiträge an die Fraktionen von 4000 auf 10'000 Franken zu erhöhen, verbunden mit einer entsprechenden Reduktion der aus dem Restbetrag zu entrichtenden Kopfbeiträge.

Ferner soll das Verfahren zur Ausrichtung von Erwerbsausfallersatz und Auslagenersatz administrativ vereinfacht und im Interesse der Miliztauglichkeit an gegenüber heute weniger restriktive Bedingungen geknüpft werden. Ausserdem sollen neu Verpflegungsspesen an die Ratsmitglieder entsprechend dem für das Staatspersonal geltenden Ansätzen ausbezahlt werden.

Die Vorlage wird voraussichtlich in der Juni-Session des Kantonsrats behandelt.