Kantonsrat: Neuer Anlauf beim Finanzausgleich der Einwohnergemeinden

14.05.2002 - Solothurn – Die Finanzkommission hat an ihrer Maisitzung die Vorlage für den neuen Finanzausgleich des Kantons Solothurn verabschiedet. Sie stimmt den Anträgen des Regierungsrates unverändert zu, auch wenn damit nicht alle früheren Postulate der FIKO erfüllt werden. Im Weiteren hat sie zwei Nachtragskrediten und einem Zusatzkredit im Zusammenhang mit der Beschränkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit für Oberärzte zugestimmt. Zustimmung fand auch die Neuregelung der Feuerwehrersatzabgabe.

Finanzausgleich: Der Weg der kleinen Schritte
Nach dem knappen Scheitern der ersten Finanzausgleichsvorlage im Jahre 1998 haben zwei Arbeitsgruppen, in denen auch die Gemeinden mitgearbeitet haben, letztlich eine Lösung erarbeitet, hinter der alle interessierten Kreise stehen können. Ziel der Revision ist es, die finanzschwächsten Gemeinden stärker zu begünstigen, den direkten und indirekten Finanzausgleich zu vereinfachen und transparenter zu gestalten und die Zentrumslasten und die Lasten der Agglomerationen mitzuberücksichtigen. Der neue Finanzausgleich beinhaltet im Wesentlichen eine höhere Gewichtung der Steuerkraft (mindestens 50 Prozent, maximal 70 Prozent), einen Städtebonus (eine um mindestens 5 bzw. maximal 10 Prozentpunkte höhere Gewichtung des Steuerbedarfs für die drei Städte) und die Abschaffung des Nachhalleffektes. Die Revision bringt zusätzlich auch ein Anreizsystem für die Entschuldigung, eine Straffung der Investitionsbeiträge und eine Unterstützung bei Kooperationen und Gemeindezusammenschlüssen. Die finanziellen Umverteilungswirkungen sind moderat. Bestehen bleibt jedoch weiterhin der indirekte Finanzausgleich im Bereich des gymnasialen Unterrichts auf der Unterstufe (Abgaben der Gemeinden, Volumen: 4 Mio Franken) sowie im Bereich der Staatsbeiträge an die Besoldungskosten der Volksschulen, Kindergärten und Musikschulen (Volumen: 80 Mio Franken).

In der Beurteilung des Ergebnisses der jahrelangen Projektarbeiten war in der Finanzkommission Bedauern darüber spürbar, dass ihr Hauptanliegen, die Abschaffung des indirekten Finanzausgleiches, mit dieser Revisionsvorlage nicht verwirklicht werden kann. Somit dürften bis auf weiteres radikale Reformen im Gemeindewesen ausbleiben. Sie ist sich jedoch bewusst, dass ihr Postulat, die Abschaffung des indirekten Finanzausgleich auch bei der Subventionierung der Lehrerbesoldungen, gegenwärtig keine Chance hat. Auch Finanzdirektor Christian Wanner plädierte dafür, sich für das politisch Machbare auszusprechen. Mit der Revision werde ein weiterer Schritt in die richtige Richtung getan. Dieser Einschätzung schloss sich letztlich auch die Kommission an und stimmte der Vorlage einstimmig zu.

Gesundheitskosten wohin?
Die Gesundheitskosten sind einer der Kostentreiber im Staatshaushalt. Aus diesem Grunde widmet sich die Finanzkommission seit einiger Zeit vermehrt dem Gesundheitsbereich. So hat sie vor kurzem, um der Budgethoheit des Kantonsrates und der Sachkommission nicht vorzugreifen, die vorzeitige Freigabe von zwei dringlichen Nachtragskredite von insgesamt 3,0 Mio Franken und einem Zusatzkredites von 8,2 Mio Franken für die Einführung der 55-Stundenwoche für Oberärztinnen und Oberärzte auf den 1. Januar 2002 abgelehnt. Dies zwang den Regierungsrat dazu, dem Kantonsrat für die gleichen Kredite eine separate Vorlage vorzulegen, zu welcher auch die Sachkommission Stellung beziehen konnte. Die Sozial- und Gesundheitskommission beantragt, die Einführung der neuen Arbeitszeit nicht rückwirkend, sondern erst auf den 1. Juli 2002 in Kraft treten zu lassen. Dadurch würden sich die Kosten um 1,3 Mio Franken verringern. Inzwischen ist dieser Antrag vom Departement des Innern auf die rechtliche Haltbarkeit überprüft worden. Wie Sanitätsdirektor Rolf Ritschard in der FIKO ausführte, sei gegen die regierungsrätliche Verordnung, welche die neue Arbeitszeit ab 1. Januar 2002 vorsieht, kein Veto ergriffen worden. Sie sei somit rechtskräftig geworden. Selbst wenn die Verordnung wieder aufgehoben würde, wäre der Anspruch auf die 55-Stunden-Woche bis zum Zeitpunkt der Aufhebung vorhanden. Auf die 55-Stundenwoche könne der Kanton nicht verzichten, wenn er auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig bleiben wolle. Mit der Unterstellung der Assistenz- und Oberärzte unter das Arbeitsgesetz sei ab dem 1. Januar 2005 die wöchentliche Arbeitszeit weiter auf 50 Stunden zu senken. Die rückwirkende Inkraftsetzung der 55-Stundenwoche blieb jedoch in der FIKO umstritten. Die entsprechende Bestimmung im Beschlussesentwurf wurde denn auch nur mit 6:5 Stimmen beschlossen. Die Vorlage passierte schliesslich mit 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Sondersitzung zum Gesundheitswesen
An der Sitzung nahm die Finanzkommission vom 5. Bericht des externen Projektcontrollers über das Projekt NAXOS (Ersatz des zentralen betriebswirtschaftlichen Informatiksystem der solothurnischen Spitäler) Kenntnis. Nach der zweiten Ausschreibung aufgrund einer gutgeheissenen Beschwerde sind nun die neuen Offerten eingetroffen. Diese fallen erstaunlicherweise gegenüber den früheren Angeboten günstiger aus. Die Offerten werden nun von den zuständigen Gremien überprüft und für den Zuschlagsantrag vorbereitet. Durch die nochmalige Ausschreibung verschiebt sich die Einführung des neuen Informatiksystems auf den 1. Januar 2004.

Die Finanzkommission bereinigte zudem den Fragenkatalog für ihre Sondersitzung vom 3. Juli 2002, an der sie sich einen halben Tag über die Entwicklung im Gesundheitswesen und der Gesundheitskosten im Kanton durch das zuständige Departement informieren lassen will. Insbesondere will sie sich mit der künftigen Spitalpolitik befassen. Zu diesem Seminar wird auch die Sozial- und Gesundheitskommission eingeladen.

Feuerwehrersatzabgabe neu geregelt
Nachdem die FIKO im Oktober 2001 die erste Vorlage zur Neuregelung der Feuerwehrersatzabgabe aufgrund der Einführung der Gegenwarts-besteuerung als zu kompliziert beurteilte und daher ablehnte, fand nun die von Volkswirtschaftsdirektor Thomas Wallner vorgelegte Änderung des Gebäudeversicherungsgesetzes einhellige Zustimmung. Inskünftig ist innerhalb des Kantons die Ersatzabgabe dort geschuldet, wo die abgabenpflichtige Person am 31. Dezember oder vor ihrem Wegzug aus dem Kanton ihren Wohnsitz hat. Diese Lösung wird es den Gemeinden erlauben, die Feuerwehrersatzabgabe ohne grossen administrativen Aufwand geltend zu machen.

Gratulation an den Finanzdirektor
Die FIKO gratulierte Finanzdirektor Christian Wanner zu seiner Wahl in den Vorstand der Finanzdirektorenkonferenz. Er wird dort das Dossier Steuern betreuen. Der Kanton Solothurn ist ja einer der Kantone, der sich gegen einen ruinösen Steuerwettbewerb ausspricht und sich auch für die Einführung des neuen Finanzausgleichs des Bundes einsetzt.