Kantonsrat: Spitäler - Kostensteigerungen und kein Ende in Sicht!

01.05.2002 - Solothurn – Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) hat unter der Leitung ihrer Präsidentin Beatrice Heim (SP, Starrkirch-Wil) dem Nachtragskredit für die Einführung der 55-Stundenwoche für Oberärztinnen und Oberärzte zugestimmt. Die Rückwirkung auf den 1.1.2002 wurde abgelehnt. Geht es nach dem Willen der SOGEKO soll der Nachtragskredit zum Voranschlag 2002 erst ab 1. Juli 2002 bewilligt werden.

Einmal mehr diskutierte die SOGEKO die Kostenexplosion im Gesundheitswesen. Sowohl die Präsidentin der Kommission wie auch Regierungsrat Rolf Ritschard zeigten auf, dass die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen noch kein Ende finden. National- und Ständeräte fällen immer wieder Entscheide, die weitere Kosten zu Lasten der Kantone auslösen. Da ist der Entscheid des Ständerates, der dem Kanton eine Mehrbelastung von 9 Mio. Franken in diesem Jahr und 18 Mio. Franken im 2004 bringt. Neu möchte die nationalrätliche Sozial- und Gesundheitskommission, dass die Kantone nicht nur in öffentlichen Spitälern sondern auch in Privatspitälern für Zusatzversicherte mitbezahlen. Kostenpunkt für den Kanton weitere etwa 2 Mio. Franken. Angesichts dieser Entwicklung will sich die FIKO anfangs Juli speziell von der Regierung über die Kosten im Gesundheitswesen informieren lassen. Auf Antrag der Präsidentin wird auch die SOGEKO an dieser Sitzung teilnehmen. Mehrkosten von rund 2.6 Mio. jährlich hat auch die Einführung der 55-Stundenwoche für Oberärztinnen und Oberärzte zur Folge. Die Regierung verlangt diesen Betrag als Nachtragskredit zum Voranschlag 2002. Die Notwendigkeit einer Arbeitszeitverkürzung war in der SOGEKO unbestritten, wären doch die Spitäler unseres Kantons bei der Neuanstellung von Oberärzten sonst nicht mehr konkurrenzfähig. Heftig diskutiert wurde hingegen das Vorgehen. Quer durch alle Fraktionen war man sich einig, dass eine Rückwirkung auf 1.1.2002 nicht in Frage kommt. Da die Verhandlungen zwischen dem Verband der Oberärztinnen und Oberärzte (VSAO) und der Regierung bis in den Januar 2002 dauerten, entschied die Kommission den Kredit erst ab 1. Juli 2002 zu bewilligen. Dies entspricht einer Einsparung von 1.3 Mio. Franken. FIKO und Parlament werden entscheiden, ob sie diesen Antrag unterstützen wollen.

Der Nachtragskredit von 400'000 Franken zum Voranschlag 2002 wurde bewilligt. Dieser soll für eine Arbeitsanalyse im ärztlichen Dienst eingesetzt werden. Unter anderem soll abgeklärt werden, wie viele zusätzliche Oberarztstellen nach der Kürzung der Arbeitszeit bewilligt werden müssen.

Im Weiteren diskutierte die Kommission den Vernehmlassungsentwurf zum Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz) und liess sich über das Nachfolgeprojekt AIDA informieren. Auch dieses Projekt ist in der Kommission unbestritten. Angesichts der zur Verfügung stehenden Mittel wurde ein Optimum für die gewaltbetroffenen Menschen herausgeholt. Umstritten war hingegen die Vorgehensweise des Departementes für die Information der Kommission.