Nein zur Änderung der Postverordnung

23.05.2002 - Solothurn – In seiner Vernehmlassungsantwort an das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) lehnt der Regierungsrat die vom Bund vorgeschlagene Änderung der Postverordnung ab. Nach Meinung des Regierungsrates würden mit der Revision Sofortmassnahmen ergriffen, von denen niemand sagen könne, ob sie ihr Ziel, die Förderung der regionalen und lokalen Presse, auch wirklich erreichen. Fest stehe nur eines: die Reduktion der Bundesbeiträge.

Inskünftig sollen nur mehr Zeitungen und Zeitschriften mit einer maximalen Auflage von 300'000 Exemplaren von verbilligten Posttarifen profitieren können. Bessere Unterstützung erfahren soll dagegen die regionale und lokale Presse mit einer Auflage bis 30'000 durch Gewährung eines höheren Transportrabatts.

Mit dem UVEK ist der Regierungsrat der Meinung, dass das heutige System der Presseförderung überholt sei und es einer neuen, grundsätzlichen Lagebeurteilung bedürfe.

Das vom UVEK angeschlagene Tempo, das sich allein auf eine Änderung der Postverordnung beschränkt, ist bereits von verschiedenen Seiten beanstandet worden. Nach Meinung des Regierungsrates bringen Lokaltherapien und Schnellschüsse nichts. Niemand könne sagen, wie sich die vorgeschlagenen Massnahmen letztlich auswirken. Fest stehe lediglich eines, der Bund kann seine Beiträge reduzieren.

Zu berücksichtigen sei ausserdem, dass sich die neue, zusätzliche Förderung regionaler und lokaler Titel allenfalls gar nicht auswirken könnte, da der Bundesrat die Anwendung der Schuldenbremse bereits im Jahre 2003 plant.